Renovierungsbeihilfe


  • Hallo alle miteinander...;)
    kann mir einer sagen wie es bei Renovierungen der alten Whng.aussieht..`?
    Ich muß in eine Kleinere Whng. umziehen weil meine Kids ausgezogen sind
    und die jetzige viel zu groß ist,ich habe auch schon eine passende gefunden
    die von der arge genehmigt wurde,doch man sagte mir wenn ich einen
    Renovierungsantrag stellen würde, hätte er nicht viel Sinn weil er in der Regel
    abgelehnt würde...Hat jemand Erfahrung und kann mir weiterhelfen???


    DANKE

  • Das ist leider wirklich so. Denn renovierung der neuen Wohnung ist laut Jobcenter Sache des Vermieters. Und die der alten Wohnung muss man alleine bezahlen. Denn laut des Jobcenters soll man sich ja Monatlich 40 Euro auf die Seite legen. Netter Versuch seitens des Amtes. Denn könnte ich Monatlich 40 Euro auf die Seite legen so würde mir die Beihilfe promt um 40 Euro gekürzt werden. Schaffe ich es doch irgendwie und spare mir über 700 Euro an weil ich z.B nen neues Wohnzimmer brauche dann heist es ich hätte "Vermögen" und müsse erst dieses Verbrauchen befor ich weiter Leistungen erhalte... Gut ausgedacht um die bedürftigen zu schröpfen muss man schon sagen.

  • Wieso " die bedürftigen zu schröpfen"????


    Schon mal darüber nachgedacht , daß es ne Menge Menschen gibt die den ganzen Tag arbeiten und die trotzdem keinen Cent mehr in der Tasche haben als ALG 2 Empfänger--- Aber eben auch beruflich beidngte Aufwendungen etc.etc. Die bekommen auch von keinem eine Renovierung finanziert, sondern müssen die auch irgendwo ansparen.......


    Wäre doch ungerecht, wenn der Eine das bekommen würde und der andere nicht - oder?

  • Als ich nicht im Erziehungsjahr war konnte ich mir zur Seite legen und ansparen was ich für richtig hielt und was ich erübrigen konnte. Manche Dinge kosten eben mehr als 700 Euro. Und die kann/darf ich mir nicht ersparen da ich ja sonst über Vermögen verfüge das ich zum Lebensuntehalt zu verwenden habe. Das manche Menschen trotz Vollzeitarbeit genausoviel Geld haben wie ein ALG II Empfänger finde ich auch nicht Lustig. Und ICH für meinen Teil will das Geld vom Amt gar nicht haben. Gib/Zeig mir Arbeit wo ich mit Baby hin kann und ich werde mit Vergnügen wieder Arbeiten.

  • Hallo Leute !


    Ich weis gar nicht was hier diskutiert wird, Winterkind wird von der ARGE genötigt aufgrund der Vorschriften die dort im Hause gelten aus der viel zu großen Wohnung auszuziehen ohne das diese auch nur einen Finger breit agiert um eine Alternative zu haben. Im Grunde heisst das doch das man jemanden auf die Strasse setzt wenner nichts eigenes findet. Für mich steht daher ausser Frage wer alles im Zusammenhang mit der Erfüllung der Auflage zu schultern hat nämlich die Bürokratie . Als wenn Winterkind nur eine angemessene renovierungsbedürftige Alternative auf dem Wohnungsmarkt angbeoten bekommt die den Auflagen der Bürokraten gerecht wird, dann müssen diese auch für die ursprüngliche Wohnsituation grade stehen, sei es Einlagerung der Restmöbel die nicht untergestellt werden könne, sowie die Kautionsverbindlichkeiten, als auch die Kostenverpflichtungen hinsichtlich von Renovierungskosten bei Ein - oder Auszug und natürlich für den Umzug! Wenn sie das nicht akzeptabel finden, es gibt auch noch andere Möglichkeiten die nicht zwingend zu einem Umzug führen, z.B. soll auch niemand aus seinem sozialen Umfeld gerissen werden schaut mal im SGB III nach, nicht nur das SGB II hat Gültiigkeit.


    Also entweder sind die dort auf der ARGE zu konkreten Bedinungen bereit oder sie zahlen bis zur Sozialgerichtsverhandlung den vollen Satz, die machen mit Euch was sie wollen weil es sich viel zu Viele bieten lassen!



    Gruss