Hallo,
habe als ALG II-Empfänger vor, einmalig einige Sachen meiner Heimelektronik zu verkaufen.
Das Ganze könnte günstigenfalls etwa 400-500 Euro einbringen.
Würde diese Verkaufserlöse als Einkommen im Sinne des Gesetzes gelten und mir angerechnet werden ??
Ebenso habe ich vor im Frühjahr mein altes Kfz für entsprechend wenige Euro anzubieten.
Wie verhält es sich für Hartz4-Empfänger mit derartigen Verkaufssummen aus etwaigen privaten Verkäufen ??
Danke für Eure Antworten.
Gruss Barney