1 Person weniger

  • Hallöchen,
    ich habe mal eine Frage. Wir waren insgesamt 3 Personen , wovan 2 Personen eine BG bilden und die 3 Person nicht zur BG gehörte , allerdings mit bei uns im Haus gewohnt hat und bei der Miete angerechnet wurde. Nun ist dies Person heute leider verstorben. Weiss jemand was wir nun von der Arge bekommen müssten und wie lange die die kompl. Miete übernehmen müssen ?
    Die Miete b.z.w. Grösse der Wohnung wird nun für 2 personen zu gross b.z.w. zu teuer sein.
    Ich habe es der Arge sofort gemeldet und mit der bitte die Kosten für Unterkunft komplett zu übernehmen. Nun habe ich den neuen bescheid bekommen und leider ist dort nicht die kompl. Miete übernommen worden, sondern von einer gesamt Miete in Höhe von 740,00 Euro nur 231,78 pro Person der BG also 463,56 Euro.
    Was nun ????

  • Hallo Supernette,


    erstmal Beileid zum Todesfall.


    Ich verstehe dich nicht ganz.


    Wie kannst du der ARGE mitteilen dass Ihr nur noch zu zweit in der Wohnung seit und du schon einen Bescheid hast, wenn der Todesfall erst heute war.


    Gruß Klaus

  • u. Umständen bietet sich hier an, einen Beratungshilfeschein zu beantragen und einen Anwalt zu befragen.


    Denn viele Fragen sind hier zu beachten. Zunächst müssen die Erben die Kosten für den Mietanteil übernehmen, soweit ein Mietvertrag für die verstorbene Person besteht. Wer Erbe ist, ist ungeklärt.
    Wenn der Mietvertrag dann von den Erben gekündigt wird, kommen die nächsten Fragen mit der Arge, nämlich wie groß und teuer die Wohnung ist usw.
    Ohne eine ausführliche Sachverhaltsaufklärung ist hier kaum eine Antwort möglich

  • Nein, der Todesfall ist nicht heute eingetreten. sondern nachdem todesfall habe ichdies sofort dem amt mitgeteilt. ob es erben gibt wissenwir nicht . von der verstorben person gibt es wohl kinder aber wer,wo und wieviel wissen wir nicht, da wir oder die verstorbene person damit nicht in kontakt standen.
    muss denn die arge nun nicht erstmal (1/2 jahr) die kompl. kosten der wohnung übernehmen ???

  • Hallo Supernette,


    theoretisch müsste die ARGE euch nun 6 Monate Zeit geben um euch eine angemessene Wohnung zu suchen. Die Frage stellt sich nur wie lange darf der Verstorbene mit angerechnet werden ( siehe Advokat).


    Den Betrag den euch die ARGE berechnet hat ist in etwa ein Drittel der gesamten KDU, wenn man das Warmwasser abzieht. So dass Sie vermutlich den Verstorbenen noch angerecht hat. Wie groß und teuer die Wohnung sein darf, muss euch die zuständige ARGE sagen, ist von der Region abhängig in der man wohnt. Frage einfach mal beim Sachbearbeiter nach, wie er auf den Betrag kommt.


    Siehe § 22 SGB:


    http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de/_buch/sgb_ii.htm


    Gruß Klaus

  • seid dem 01.08.08 wohnen wir in dem haus . am 12.12.08 ist die person verstorben und bis dagin gehörte die person zu einer hg. ab dem 01.01.09 müssten also nur noch 2 leute (bg) für die kompl. miete aufkommen. nun ist aber von der arge nur der o.g. betrag überwiesen worden. die verstorbene person hat den mietvertrag mit unterschrieben.

  • nein, denn ihr schuldet dem mieter ja nicht den mietanteil der verstorbenen person
    es ist überhaupt keine änderung eingetreten, es sei denn ihr wollt jetzt auch das/die zimmer der verstorbenen nutzen
    dann aber bedarf es eine änderung des mietvertrages


    aber ich rate mal, dass der sachverhalt noch mehr aufgeklärt werden muss

  • advokat
    verstehe ich nicht ganz. es geht hier um ein ganzen 1 fam. haus was wir gemietet haben. da wird das zimmer des verstorbenen doch automatisch leer stehen oder von uns mit genutzt werden.
    wir müssen nun den 1/3 der miete die der verstorbene gezahlt hat alleine weiter bezahlen.
    meine fragen eigentlich nur gewesen ob das amt für max. 6 monate die kompl. übernehmen muss ????

  • Hallo supernette,


    du sagst der Verstorbene hat den Mietvertrag unterschrieben.
    Steht ihr denn, in dem Mietvertrag mit drin oder habt ihr einen Untermietvertrag gemacht.
    Sollte der Mietvertrag für das gesamte Haus nicht auf euch laufen, gibt es mit Sicherheit mehr Probleme als bisher. Ihr seit dann nicht einmal offizeller Mieter. Da wird es ohne verbindliche Rechtsberatung ( Rechtsanwalt für Sozialrecht) nicht gehen.


    Gruß klaus

  • um vielleicht an den vorredner anzuknüpfen und klareheit zu schaffen folgende Frage:


    Wer steht alles als Mieter m MIetvertrag und was hat die arge konkret bezahlt?
    Und was wurde mit dem Vermieter ausgehandelt? Wusster er, wer alles in der Wohnung lebt und wer konkret welche Mete zahlt?

  • Hallo


    Also so wie ich das verstanden habe wurde der Mietvertrag von allen drei unterschrieben. Gibt es denn einen Nachlassverwalter? Wenn ja solltet ihr euch vielleicht mal mit ihm in verbindung setzen. Vielleicht gibt es die Möglichkeit das der Nachlassverwalter die Miete für wenigstens drei Monate an euch zahlt. Das kann ich euch natürlich nicht zusichern aber das wäre es was ich versuchen würde. Auf langer sicht werdet ihr euch natürlich eine neue Wohnung suchen müssen.


    Liebe Grüße Jea

  • es gibt keinen nachlassverwalter. wir haben alle drei den mietvertrag unterschrieben.
    was die arge bezahlt habe ich schon geschrieben.


    Ich habe es der Arge sofort gemeldet und mit der bitte die Kosten für Unterkunft komplett zu übernehmen. Nun habe ich den neuen bescheid bekommen und leider ist dort nicht die kompl. Miete übernommen worden, sondern von einer gesamt Miete in Höhe von 740,00 Euro nur 231,78 pro Person der BG also 463,56 Euro.

  • Hallo!


    habt Ihr denn einen Antrag auf Mehrkostenübernahme gestellt? Ihr bekommt was man euch bewilligt hat, alles andere stellt einen Mehrbedarf da und es stellt sich mir die Frage ob für diese Besonderheit überhaupt im Gesetzestext eine Vorgabe zur Vorgehensweise "also Bewilligung oder Ablehnung" gegeben ist.


    Alos nochmal, was Ihr gemeldet habt ist das eine, aber was habt Ihr beantragt? Ohne Antrag kein Bescheid und ohne Bescheid keeine Mehrbedarfsdeckung!


    Gruss

  • Ja habe dem Amt geschrieben das sie bitte die kompl. Miete ab dem 01.01.09 zahlen möchten. Meine sachbearbeiterin sagte .........nein. wir bekommen nur die uns zustehende miete da wir damal 01.08.08 ohne gehnemigung umgezogen sind.

  • Hallo supernette!


    Ich bin immer wieder erstaunt, jetzt nach 16 Texten hin und her kommt das was im Grunde das Entscheidende ist! Ey beissen wir oder warum erfährt man das wesentliche irgendwann einmal!


    Weist Du wie scheisse man sich vorkommt wenn man stundenlang am PC hockt und hilfreiche Antworten zu geben versucht und dann kommt wieder mal nach ellen langen hin und her jemand mit den Fakten auf den Tisch!


    Letztlich kriegt Ihr doch jetzt die Retourkutsche vom Fallmanager weil Ihr Ihn zuvor blöd aussehen lassen habt!


    Jetzt muss man auch mal das Kreuz haben und dazu stehen, anders seh ich da keine Chance das es nicht so kommt das aufgrund zuwenig gezahlter Miete der Mieter euch rauswirft, oder ihr findet ganz schnell einen Mitmieter der den Part übernimmt!


    Gruss

  • Ich ? Ich werde krank!!!


    Latsche wie heute Morgen auf die ARGE wegen des Gerichtsurteils und das ich den lieben Menschen da ein Gutes Neues Jahr wünschen kann ( kennste doch bestimmt auch, auf gut Zusammenarbeit oder so ähnlich!) Und dann latsche ich durch die Stadt und gebe denen die alle wissen was ich für einer bin noch was Gesprächsstoff, weil ich schon wieder die Tageszeitung lese!


    Weiste eigentlich wie schwer das ist die viele HARTZ IV Kohle unter die Leute zu bringen? Musst ja wenigsten ein bischen drauf achten das es allen Kleinunternehmern irgendwie wieder Zugute kommt, ja und auf der Bundesagentur für Arbeit war ich heute auch schon und für meine Vermieterin habe den Gehsteig vom Schnee befreit ( ganz umsonst, weils im Mietvertrag steht). Und da ich nicht bei der Tafel anstehe muss ich natürlich auch einkaufen und bei dem Überangebot an preiswerten Nahrungsmitteln weiste am Ende nicht was und wie Du das alles überhaupt mit kriegst (ohneTasche) also musst öfter hin zum Penny und die Leute freuen sich dann an der Kasse immer wenn ich sie vorlasse, ich meine immerhin sorgen die dafür das ich am Monatsanfang mein Geld bekomme. Ja und als Dankeschön muss ich dann hier unbedingt auch etwas soziales Angagement beweisen, aber das verstehnen manche Leute hier nicht und dann denke ich immer die wollen mich da nicht in diesem Forum und dann schau ich eben noch auf ein paar andere Seiten und dann ist die Zeit so schnell vorbei und dann stimmt das wieder was die Leute immer sagen weil man nix getan hat!


    Jetzt weiste was ich so mache!

  • Hallo Horst,


    ist doch schön wenn du öfter an der Kasse anstehst, so haste wenigstens soziale Kontakte und musste nicht noch extra dafür von der vielen Hartz4 Kohle was ausgeben.
    Somit ist bewiesen, dass Hartz 4 vor Vereinsamung schützt.


    Ist doch gar nicht so schlecht!?!?


    Gruß Klaus