Betriebskostenrückzahlung

  • Hallo,


    ich habe von 02.2006 bis 06.2008 Leistungen bezogen (mein Partner war Student und ich im Erziehungsjahr, mit zwei Kindern).


    Mitte 2008 habe ich, auf Nachfrage, die Betriebskostenabrechnungen von 2005 und 2006 eingereicht, wir hatten in beiden Jahren Rückzahlungen erhalten.
    Nun habe ich letzte Woche zwei Aufhebungs- und Erstattungsbescheide und zwei Neuberechnungen/ Bescheide für 05. und 06.2006 und 07.2007 erhalten.


    Dass ich "zu viel" erhaltene Leistungen zurück zahle, steht außer Frage! Mich schockiert, dass die Betriebskostenrückzahlungen nach dem "Zuflussprinzip" gehandelt werden. Somit muss ich im Jahr "2006" über 300 Euro zurück zahlen, obwohl ich im Jahr 2005 Studentin war und keine Leistungen bekommen habe :mad:


    Ich werde definitiv Widerspruch (wie zu fast jedem Bescheid) einlegen!


    Da mir telefonisch (Servicetelefon) keiner weiter helfen kann :mad:, Gesetze, Festlegungen etc. und ich vor Ort auch wieder an der falschen Stelle landen werde, versuche ich hier mein Glück...



    Dazu mehrere Fragen, mit der Hoffnung auf "Hilfe"


    1. Habe ich eine Möglichkeit gegen zu argumentieren? D.h., gibt es § oder ähnliches, mit denen ich nicht nur "argumentiere", sondern Fakten bringe?


    2. Wie kann eine Rückzahlung, die 12 Monate betrifft, auf einen Monat angerechnet werden? Beim Einkommen gibt es auch eine Regelung, wenn man sein Einkommen quartalsweise erhält... :confused:


    3. Die Rückzahlung von 2006 wurde mir 07.2007 angerechnet. Unser Sohn wurde am 15.07.2007 geboren und wurde somit teilweise mitberechnet, obwohl er mit der Miete etc. von 2006 nichts zu tun hat. Ist das rechtens?


    4. Da wir 02.2007 umgezogen sind, betrifft die Rückzahlung eine anderen Wohnung und somit andere Leistungen. Kann das so "kunterbunt" berechnet werden?


    5. Kann zwei oder drei Jahre später noch nach der Betriebskostenabrechnung verlangt werden? Verjährt dies... nicht?


    6. Warum wird es so kompliziert und unverständlich neu berechnet? Kann nicht einfach der Rückzahlungsbetrag zu 2/3 (mein Partner fällt aus der Berechnung raus) genommen werden?


    Ich habe versucht, mich kurz zu halten..., aber noch lange nicht alles angesprochen :(


    Vielen Dank!!!

  • Hallo Sojo!


    Man sollte annehmen das Ämter und diejeniogen die dort tätig sind wissen was zu tun ist und dies richtig händeln, nur leider weit gefehlt und in dem was Du dort schilderst sehe ich genau wie Du einige fehlerhafte Praktiken. Daher rate ich Dir für den Widerspruch die Hilfe eines (Fach)-Rechtsanwaltes in Anspruch zu nehmen, kostet vielleicht im ersten Moment etwas aber das lohnt sich schon in dem Moment wo die ARGE merkt das man nicht alleine gegen sie steht.


    Ich könnte Dir jetzt zu diesem oder jenem raten und dann ist es wie immer hier im Forum, kommt dieser und jener mit weiteren Hinweisen und letztlich stehst Du dann doch vor der Frage "Anwalt oder nicht"; daher geh zum Anwalt, ich denke die ARGE wird dann nicht umher kommen einzugestehen das man den Fall etwas anders beurteilt hat bzw. einen Fehler gemacht hat.


    Alles andere bringt nur Verwirrung und selbst die Rechtsabteilung bei der ARGE ist nicht dazu da das Du Recht bekommst. Wir die Betroffenen denken vielleicht so aber einmal den kompletten Gang durchgemacht wirst Du feststellen das die nur im Interesse der Verwaltung agieren!


    Gruss