Hallo!
Ich wollte mal nachfragen, ob ich bei folgendem Fall Anspruch auf Leistungen hätte!
Also ich (20 Jahre) wohne derzeit noch bei meiner Mutter mit ihrem Ehepartner (beide stehen in Arbeit). Ein Bekannter (sehr guter Freund) lebt alleine in seiner Wohnung und bezieht noch ALG2 (fängt ab dem 5.1 wieder an zu Arbeiten) und wir hatten überlegt eine Wohngemeinschaft zu bilden. Und da wollte ich fragen, wenn ich jetzt zu ihm ziehe und einen Antrag auf ALG2 stellen würde, hätte ich dann Anspruch darauf? Ich würde dort Mietfrei wohnen.
Ich selber habe jetzt noch keinen Anspruch auf ALG 1 od. 2 da ich eine schulische Ausbildung abgeschlossen habe und wie gesagt ja noch bei meinen Eltern wohne.
Liebe Grüße