wir bekommen Ende April/ Anfang Mai unser erstes Kind, sind beide Hartz4 Empfänger.
Was kann ich alles beantragen?? Zuschuss für Umstandsmode hab ich schon bekommen ..was noch alles???
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Hallo Uli37,
Schau mal auf die Seite:
http://www.sozialleistungen.in…ii-2/erstausstattung.html
ist hier unter HatzIV/ALG II.
Gruß Klaus
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danke Klaus.....wie sieht es denn dann aus, muß ich den Möbelgutschein annehmen oder kann ich auf Gedlleistung bestehen??
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Hallo,
ob du einen Gutschein für ein Möbellager oder eine einmalige Barzahlung bekommst ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Leider besteht kein Anspruch auf eine Barauszahlung.
Ihr könnt ebenfalls einen Antrag bei der Mutter Kind Stiftung stellen. Solltet ihr eine Zuwendung von dort erhalten, seid ihr gesetzlich nicht verpflichtet dies der Arge zu melden!
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Die Erbringung der Leistung ist als Sach-oder Geldleistung möglich, wobei nur noch selten Sachleistungen erbracht werden.
Bei der Geldleistung musst du nur aufpassen. Du bekommst nicht soviel Geld, dass die Möbel einfach im Möbelgeschäft kaufen kannst. Du wirst auch auf dem Gebrauchtwarenmarkt einkaufen müssen. Die ARGE will bei Geldleistung einen Nachweis, in Form von Rechnungen, über die gekauften Gegenstände. So ist gewährleistet, dass das Geld nicht anderweitig verbraucht wird.Gruß Klaus
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