Hallo,
möglich, dass ich, 32-Jahre alt, in Februar oder März 2009 eine Wohnung von ca. 50 qm Größe beziehen kann.
Bisher habe ich als Hartz IV-Empfänger bei meinen Eltern gewohnt, insgesamt 3 Personen auf 60 qm. Die Wohnverhältnisse sind entsprechend beengt.
Von meinem geplanten Umzug werde ich die Arge vorher in Kenntnis setzen müssen, auf welche Weise aber?
Fragen an die Runde:
- Melde ich, dass ich eine konkrete Wohnung mit Mietpreis x Euro und Nebenkosten y Euro in Aussicht habe?
- Muss ich neben dem oben genannten konkreten Angebot auf dem Wohnungsmarkt noch andere Angebote einholen, so dass die Arge unter den von mir vorgestellten Angeboten ein bestimmtes Angebot „aktzeptieren“ kann?
- Gibt es eine für die Arge aktzeptable Höchstgröße für eine 1-Pers. Wohnung?
- Hat jemand eine Vorstellung, wie lange die Antwort der Arge auf solch einen „Umzugsantrag“ dauern kann?
Besten Dank für eine Antwort ...
Und Gutes Neues Jahr!
Grüße
tonno