Antrag auf Umzug bei Arge

  • Hallo,


    möglich, dass ich, 32-Jahre alt, in Februar oder März 2009 eine Wohnung von ca. 50 qm Größe beziehen kann.
    Bisher habe ich als Hartz IV-Empfänger bei meinen Eltern gewohnt, insgesamt 3 Personen auf 60 qm. Die Wohnverhältnisse sind entsprechend beengt.


    Von meinem geplanten Umzug werde ich die Arge vorher in Kenntnis setzen müssen, auf welche Weise aber?


    Fragen an die Runde:


    • Melde ich, dass ich eine konkrete Wohnung mit Mietpreis x Euro und Nebenkosten y Euro in Aussicht habe?


    • Muss ich neben dem oben genannten konkreten Angebot auf dem Wohnungsmarkt noch andere Angebote einholen, so dass die Arge unter den von mir vorgestellten Angeboten ein bestimmtes Angebot „aktzeptieren“ kann?


    • Gibt es eine für die Arge aktzeptable Höchstgröße für eine 1-Pers. Wohnung?


    • Hat jemand eine Vorstellung, wie lange die Antwort der Arge auf solch einen „Umzugsantrag“ dauern kann?




    Besten Dank für eine Antwort ...


    Und Gutes Neues Jahr!



    Grüße


    tonno

  • Hallo,


    es besteht natürlich Anspruch auf eine eigene Wohnung. Für eine Person sind das 45m². Die angemessenen KDU Kosten für deine Stadt kannst du bei deiner Arge erfragen.


    Wenn du eine Wohnung gefunden hast und den Zuschlag erhalten hast, muss dein eventuell zukünftiger Vermieter eine Mietbescheinigung ausfüllen (bekommst du bei der Arge). Auf dieser ist die Größe der Wohnung, Heiz-und Nebenkosten etc. aufgeführt. Diese reichst du bei deinem SB ein. Dieser wird prüfen ob das Angebot alle Richtlinien erfüllt und gegebenenfalls positiv oder negativ enstcheiden.


    Wie lange dein SB für die Prüfung des Angebotes braucht kann dir keiner sagen. Bei dem einen geht es schnell, bei dem anderen dauert es länger.