Hallo,
leider habe ich hier auf diesen Seiten keine Antworten auf meine Frage gefunden:
wie verhält es sich mit den Ansprüchen von Eltern gegenüber Kindern? Ist ja manchmal ein bitteres Thema.
Konkret:
Mutter überschrieb vor ca. 10 Jahren ein Wohn- und Geschäftshaus, das als Alterssicherung gedacht war, auf 2 ihrer 3 Kinder. Ob als "Schenkung" oder Kauf, ist nicht bekannt - nur, dass sie daraus eine (m.E. viel zu geringe) Rente erhält.
Sie lebt nun im Pflegeheim, und die Ersparnisse gehen wohl zur Neige, sodass irgendwann das Sozialamt einspringt. Von den zwei Kindern zahlt eines seinen Rentenanteil aus dem Haus an die Mutter seit ca. 3 Jahren nicht. Wie sieht es mit der Unterhaltsverpflichtung des 3. Kindes (das an dem Haus nicht beteiligt ist) aus? Wie hoch darf das Barvermögen sein, ohne dass es angetastet wird? Wie wird der Ehegatte des 3. Kindes gestellt - er hat ja keine Unterhaltsverpflichtung als Schwiegerkind; hat er eine Art "Freibetrag" am Barvermögen? Das Barvermögen sollte der eigenen Alterssicherung dienen. Was ist in diesem Fall sinnvoller: das Barmögen und einen Hauskredit (kleines Einfamilienhaus) bestehen zu lassen oder mit dem Barvermögen den Hauskredit abzutragen?
Wo findet man weitergehende Infos im Net? Wahrscheinlich ist ohnedies eine Anwaltsberatung angesagt, aber vorab wäre ich für Infos und Tipps schon sehr dankbar!