gewoehnlicher Aufenthaltsort in Deutschland?

  • Hallo,


    Vorab, entschuldige mir mein Deutsch. Sollte ich unverstaendlich sein, dann bitte ich, einfach nachzufragen.


    Wunderte mich, ob sich da Jemanden besser auskennt. Ich bin Hollaender, seit Maerz 2004 in Berlin gemeldet (mit "Freizuegigkeitsbescheinigung" und allem). Seit 2005 habe ich selbstaendig gearbeitet. Anfang 2007 gab es eine kleine Krise - die Auftragslage stuerzte ein - und das Sozialamt war so gut, mir 6 Monate einen Zuschuss zu gewaehrleisten nebst selbsstaendigkeit. Ich habe dann meine Plaene ein wenig geaendert, und im alten Netzwerk in den Niederlanden eine Menge neue Auftraege eingeholt. Davon habe ich seit mitte 2007 gelebt.


    Fuer diese Auftraege bin ich mehrere Monaten in den Niederlanden gewesen, drei Monate in Litauen, in Kroatien, der Tuerkei usw. Alle Aufenthalt war rein fuer Arbeit, 80-Stunden Wochen, wenn immer es eine Moeglichkeit gab war ich mal wieder daheim in Berlin. Meine Einnahmen kamen fast ausschliesslich aus den Niederlanden. Das Geld ist alles ueber mein Konto in Deutschland geflossen, ich zahle ausschliesslich hier Steuern, bin auch immer in Berlin gemeldet gewesen.


    Jetzt habe ich mich fuer ein "umsonstprojekt" (davon gibt's ja viele) in Berlin beworben, um mein Netzwerk in Berlin wieder mitaufzubauen und hoffentlich weniger ins Aussenland gehen zu muessen. Von wegen eine hoehere Steuernachzahlung als erwartet, ist mi aber das Geld ausgegangen. Deswegen habe ich mich erneut gekuemmert in den Niederlanden, und ab Mitte Maerz habe ich wieder eine bezahlte Auftrag zugesagt bekommen. Das Projekt wird etwa 4 Monate dauern, 2 Monate davon werde ich wohl in den Niederlanden sein muessen (ich arbeite als Produzent in der Spielfilmproduktion).


    Das Sozialamt aber meint, dass meine "gewoehnliche Aufenthalt" nicht in Berlin war und ist, und sehen mir jetzt als zuziehender Aussenlander auf Arbeitssuche... !


    Koennen die mir zwingen, meine Wohnung in Berlin aufzugeben und nach Holland zurueckzuziehen? Kann Jmnden mir sagen, was "gewoehnlicher Aufenthalt" eigentlich bedeutet?


    Meinen Dank im Voraus!

  • Dag Maars!


    Die NL sind von mir gleich um die Ecke! Die § habe ich nicht parat aber die Bezeichnung gewöhlicher Aufenthaltsort ist mir aus Steuererklärungen noch gelativ geläufig! Das Finanzamt bestimmt den ersten und weitere Wohnsitze danach wo jemand seinen Lebensmittelpunkt hat. Dies war ja auch der Knackpunkt bei unserem Bobbele (Boris Becker) oder der Steffi ! Die wenn sie z.B. nicht 180 Tage in Monaco oder Spanien zugegen waren vom Deutschen Fiskus zu Steuernachzahlungen Mittels des Vorwurfes der Steuerhinterziehung angeklagt wurden. Ich dneke Du musst belegen das Du zu mehr als 180 Tagen in Berlin zugegen warst - ein Mietvertrag ist das eine, aber wenn sich rechnerisch ergibt das Du nach Deinen Angaben hier zum Beispiel überhaupt nicht so oft vor Ort anwesend gewesen sein kannst, wird es sicherlich kompliziert.


    Als EU Bürger darfst Du Dich aber dauerhaft in Berlin anmelden, denke das der Staat da nicht gegen vorgehen kann. Wichtig ist vielleicht auch ob Du als Angestellter Deiner eigenen Firma gereist bist oder eben als Freiberufler, wenn der Firmensitz dauerhaft in Berlin angelegt ist, bist Du dauerhaft in Berlin ansässig gewesen, wenn nicht kommt wohl ersteres zum Tragen . Garantieren kann ich für diese Info nicht aber ich nehme mal an das "Advokat" dann ausreichend dazu Stellung bezieht!


    Gruss