Hallo, ich hoffe, dass hier jemand bescheid weiss, denn einige schreiben ja auch Antworten hier rein an dennen man erkennen kann, dass sie auch nicht mehr wissen.
Wir sind eine Bedarfsgemeinschaft aus 4 Personen Eltern und zwei kinder 10 und 20 Jahre. Eines der Kinder macht im Sommer sein Abitur und wird dann studieren.
1. Gehört er weiter zur Bedarfsgemeinschaft und bekommt ALG2?
2. Wenn BAföG beantragt wird, wird das dann als Einkommen angerechnet? Das wäre ja Unsinn denn wenn man 50% zurückzahlen muss würde das ja bedeuten, dass man die Hälfte der ALG 2 Leistungen zurückzahlen muss nur weil man studiert.
3. Könnte man die ALG 2 Leistungen durch BAföG aufstocken und welchen ANteil müsste man zurückzahlen?
4. Ist der Student über ALG Krankenversichert?
5. Als unter 25 bekommt man in der Bedarfsgemeinschaft ja nur 80% ändert sich das mit dem Studium?
6. Was muss man noch alles beachten und wann sind die entsprechenden Antäge zu stellen?
7. Wer bezahlt eventuelle Studengebühren oder Lehrmittelkosten?
Es muss da ja schon ein paar Betroffene geben, die mir weiter helfen können.
alles Gute und liebe Grüße
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