Bafoeg und bzw. mit Alg2

  • Hallo,


    da ich zu “Bafoeg und/mit Alg2” unterschiedliche Meinungen hörte, meine folgenden Fragen, damit ich gegenüber der Arge keine Fehler mache; meine Frau und ich beziehen leider Alg2, meine Tochter (22 Jahre) erhält elternunabhängiges Bafoeg und wohnt noch bei uns:


    1) Wird Bafoeg voll, also zu 100 Prozent, mit dem Alg2 verrechnet oder nur zu 80 Prozent
    (20 Prozent frei) oder überhaupt nicht verrechnet bzw. berücksichtigt?


    2) Wenn meine Tochter mit Bafoeg und Kindergeld über den Regelsatz und KdU liegt, kann
    sie ja aus der BG austreten. Meine Frau und ich würden dann voraussichtlich nur noch
    2/3 der KdU erhalten. Somit würde meine Tochter das restliche Drittel der KdU
    übernehmen/zahlen, also dieses Drittel als Miete zahlen. Würde dann Bafoeg erhöht
    werden bzw. könnte sie dann den höheren Bafoeg-Grundbedarf beanspruchen (wie z. B. dies der Fall bei eigener Wohnung ist; denn sie zahlt ja Miete) oder kann sie Wohngeld
    beantragen oder……..?


    3) Würde meine Tochter in der BG bleiben, würde dann Bafoeg nur bis zum Regelsatz und
    KdU verrechnet werden oder würde auch zusätzlich der über dem Regelsatz und der
    KdU liegende Betrag verrechnet werden?


    Ich freue mich über Antworten zu dieser Angelegenheit.


    Vielen Dank im voraus und herzliche Grüße von


    Black

  • Hallo,


    zum Abschluss dieses Themas nochmal folgendes:


    Ich habe der Arge mitgeteilt, dass meine Tochter (22 Jahre) aus der BG austreten möchte (wenn dies machbar sein sollte) aufgrund dessen, dass sie mit Bafög/elternunabhängiges Bafög ( € 389,--) und Kindergeld nun über dem Regelsatz und KdU-Anteil liegt. Sie wohnt aber weiterhin bei uns. Heute erhielt ich den neuen Bewilligungsbescheid ab 01.01.2009, in welchem meine Tochter mit “0” aufgeführt ist. Somit erhalten nur noch meine Frau und ich Leistungen der Arge; gleichzeitig wurde der Mietanteil um 1/3 gekürzt. Zusätzlich erhielt ich ein weiteres Schreiben der Arge, nach dessen Inhalt ich einen Nachweis über den aktuellen Bafög-Bezug vorlegen soll, desgleichen einen Nachweis, wer Kostenträger meiner Reha-Maßnahme ist. Zu letzterem darf ich bemerken, dass ich mich genau 100 Tage stationär im Krankenhaus befand und zur Zeit eine 4-wöchige Reha-Maßnahme durchführe.


    Nun meine Fragen:


    Wird das Bafög grundsätzlich bei dem Bedarf zu 100 Prozent angerechnet oder sind 20% oder ein anderer Betrag doch frei? Meine Frage hierzu deshalb, weil ich im Internet gelesen habe:
    § 11 Abs. 2 SGB II Satz 1: Vom Einkommen sind abzusetzen bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, deren Einkommen nach dem Vierten Abschnitt des Bundesausbildungsförderungsgesetzes ….. berücksichtigt wird, der nach den Vorschriften der Ausbildungsförderung berücksichtigte Betrag. Bei Ausbildungsförderung nach dem Bafög der Teil des Einkommens, der bereits bei der Feststellung von Ansprüchen der Ausbildungsförderung nach dem 4. Abschnitt des Bundesausbildungsförderungsgesetzes …… beim bewilligten Bafög angerechnet wurde.
    - Zu dieser Definition muss ich leider passen -.


    Sollte meine Tochter in der BG (oder Haushaltsgemeinschaft, wenn das geht) bleiben/mit ausgeführt werden, wird ihre Bafögleistung nur bei ihr berücksichtigt oder diese Leistung auf alle 3 Personen aufgeteilt o. ä.?


    Richtet sich bei der Berücksichtigung der KdU die Leistung vorrangig nach der Maximalwohnungsgröße oder Maximalmiete, evtl. gemäß Mietpreisspiegel? Auch wenn ich unter dem Maximalmietpreis liege, kann in meinem Fall nun die Miete trotzdem direkt um 1/3 gekürzt werden, obwohl meine Tochter noch hier wohnt?


    Obwohl meine Tochter nun mit Bafög und Kindergeld über ihren Regelsatz liegt, haben wir nach der neuen Berechnung nun (alle Einnahmen berücksichtigt) laut dem neuen Bescheid weniger zur Verfügung als bisher/vorher. Berechnungsfehler? Könnte sie trotz Bafög und Kindergeld weiter in der BG bleiben oder würde sich die Arge nun dagegen sträuben?


    Viele Fragen - trotzdem hoffe ich auf Antworten und danke im voraus.


    Herzliche Grüße


    Black