Hallo,
da ich zu “Bafoeg und/mit Alg2” unterschiedliche Meinungen hörte, meine folgenden Fragen, damit ich gegenüber der Arge keine Fehler mache; meine Frau und ich beziehen leider Alg2, meine Tochter (22 Jahre) erhält elternunabhängiges Bafoeg und wohnt noch bei uns:
1) Wird Bafoeg voll, also zu 100 Prozent, mit dem Alg2 verrechnet oder nur zu 80 Prozent
(20 Prozent frei) oder überhaupt nicht verrechnet bzw. berücksichtigt?
2) Wenn meine Tochter mit Bafoeg und Kindergeld über den Regelsatz und KdU liegt, kann
sie ja aus der BG austreten. Meine Frau und ich würden dann voraussichtlich nur noch
2/3 der KdU erhalten. Somit würde meine Tochter das restliche Drittel der KdU
übernehmen/zahlen, also dieses Drittel als Miete zahlen. Würde dann Bafoeg erhöht
werden bzw. könnte sie dann den höheren Bafoeg-Grundbedarf beanspruchen (wie z. B. dies der Fall bei eigener Wohnung ist; denn sie zahlt ja Miete) oder kann sie Wohngeld
beantragen oder……..?
3) Würde meine Tochter in der BG bleiben, würde dann Bafoeg nur bis zum Regelsatz und
KdU verrechnet werden oder würde auch zusätzlich der über dem Regelsatz und der
KdU liegende Betrag verrechnet werden?
Ich freue mich über Antworten zu dieser Angelegenheit.
Vielen Dank im voraus und herzliche Grüße von
Black