Rechte oder Vorgaben zur Wohnungsgröße bei Pubertierenden Kinderpärchen
Zustand:
Ich lebe mit meiner Verlobten zur Miete und bilden eine BG.
Ich habe 2 Kinder, Marcel 11J. (sehr weit) - Laura 8J., aus erster Ehe und kommen regelmässig alle 2 Wochenenden zu uns.
Die Tochter sogar des öfteren, das man sagen könnte das wir die kids recht oft, zumindest eines von beiden, fast jedes WE haben.
Wie sieht es rechtlich aus wegen einer angemessenen Wohnung, da ich irgendwann mal mitbekommen habe, das beide getrennt
zu schlafen haben. *schamgefühl / Pubertät etc.*
Und wie sieht es mit größerem Wohnraum aus ?
Haben die Berater der ARGE rechtlichen spielraum eine angemessene größere Wohnung zu gewähren ?
** schon mal SORRY falls so eine Frage gestellt wurde ** bin NEU und extrem neugierig **