gesamtfläche der wohnung und wohnfläche

  • mein zukünftiger Vermieter hat mir heute die anlage KDU ausgefüllt!
    nun wird dort nach der "gesamtfläche der wohnung" gefragt, wo er 125qm (inklusive dachboden)eingetragen hat!
    im nächsten Absatz heißt es "davon wohnflächenanteil", wo er die 90qm wohnfläche eingetragen hat!
    kann es da probleme geben?
    oder ist wirklich die wohnfläche entscheident?
    die 125qm sehen gruselig aus und machen mir etwas angst vor dem termin bei der arge morgen früh!


    Vielen dank und liebe grüße
    Beate

  • Normlerweise gehört ein Dachboden eben nicht zur Wohnung sondern ist ein Nebenraum ! Es wird doch in dem Formular eindeutig nach Wohnung gefragt, nicht? Also ich sehe es so, daß es hätte anders ausgefüllt werden müssen..... Ein Boden gehört nicht direkt zur Wohnung. Genauso wenig wie ein Kellerraum es würde..


    Abstellflächen außerhalb der Wohnung gehören zwar zum gemietenen Objekt - aber eben nicht zur Wohnfläche und erhöhen daher weder die Qm doe gemietet wurden noch die Preise der Wohung. Also würde ich sagen, der Vermieter hat falsch ausgefüllt...Versuch doch noch mal mit ihm zu reden.


    Einen Dachboden kann man nicht mitzählen, denn der ist ja z.b auch nicht beheizt. etc


    Wenn es um die Gesamtfläche der Wohung geht ist wohl eher sowas gemeint wie z.b ein Abstelllraum innerhalb der Wohnung , ein Balkon, der hälftig angrechnet werden kann etc.

  • Na wenn DU meinst.:. ich hatte auch mal so ne Wohnung, da war der Dachboden über eine Ausziehtreppe von der Wohnung aus zu begehen. Aber: der Vermieter musste da eben auch mal drauf, da dort auch leitungen langgingen. Bei uns zählte der Dachboden eben nicht zur Wohnung. Und: wenn es ein Spitzboden ist wie Du schreibst, dann sind mit Sicherheit die qm falsch berechnet. Es zählt alles überhaupt nicth was unter 1 m hoch ist. Und alles zwischen 1 und 2 m Höhe zählst nur zur Hälfte. So und jetzt darfst Du rechnen und messen.....Dachboden ist keine Wohnfläche und gehört nicht zur Wohnung , denn er ist nicht innerhalb dieser.

  • kitty121, wäre nett, wenn du deine ausdrücke mäßigen würdest


    die frage war, ob es auf die qm-zahl ankommt bzw. ob der dachboden einfluss auf die KdU hat; die antwort lautet ganz klar: nein
    es kommt allein darauf an wie teuer die wohnung ist, also nicht ob der dachboden zur wohnung gehört oder nicht
    dass es kaum wohnungen in der genannten Größe für 200 euro gibt, ist mir bewusst; es war auch nur ein beispielrechnung, es könnte durchaus sein, dass im wohnort 8 euro pro qm angemessen sind

  • Das Problem ist bei einer zu großen Qm-Zahl aber, dass die Nebenkosten nur für die angemessene Größe gezahlt werden. Wenn sie also eine Wohnung bis 90 qm haben darf, aber 125 qm angegeben werden, müsste sie die NK für 35 qm selber tragen. Weiß ich aus Erfahrung, da unsere Wohnung 4 qm zu groß ist und wir deshalb einen kleinen Teil der NK von den RL bezahlen müssen ....


    Liebe Grüße,


    Jana

  • Hallo,


    da hat Jana recht.


    Beispiel, wenn eine Wohnung 90m² groß ist, die angemessenen KDU für einen 2 Personenhaushalt nicht übersteigt kann diese Wohnung theoretisch bezogen werden, doch in der Praxis sieht das anders aus, da lediglich für die maximale Größe von 60m² die Heizkosten übernommen werden. Ebenfalls kann dies die weiteren Nebenkosten betreffen, sofern diese nach m² auf die Hausbewohner umgelegt werden (ist zwar eine alte Praxis, kommt aber manchmal trotzdem noch vor). In jedem Falle bleibt hier eine Differenz bei den Heizkosten die selber getragen werden müssen.


    Auch wenn die Wohnung warm noch innerhalb der Höchst KDU liegen sollte, wird troltzdem nur anteilig für die 60m² Heizkosten gezahlt.



    Der Dachboden zählt nur zum Wohngrundfläche, wenn dieser theoretsich bewohnbar ist( auch wenn du da nur einen Sessel hinstellst. Sollte es sich also um einen Dachboden handeln der irgendwann mal ausgebaut wurde (isoliert, verkleidet etc) zählt dieser natürlich nach Abzug der Schrägen zur Wohnfläche.


    Ich würde dir auf jeden Fall raten, deinen Vermieter zu bitten, die Bescheinigung zu ändern, da diese so wie sie jetzt ausgefüllt wurde auf jeden Fall zu ungewünschten Fragen führen wird.

  • und immer noch ist es egal, ob auf dem Papier der Dachboden wohnung ist oder nicht


    wie oben bemerkt, kommt es auf die tatsächlichen Kosten an


    diese werden nach der zustehenden qm-Zahl berechnet.


    Es ist also Wurscht, wie der Dachboden rechtlich einzuordnen ist


    es wird auch nicht so gerechnent, dass die tasächlichen Heizkosten dann wiederum auf die qm-zahl prozentual verteilt werden
    wer also sparsam heizt, kann auch mit 125 qm gut leben