Hallo,
ich habe auch einen Minijob (255,50€) im Monat, was darf ich davon behalten, und wofür ist die Einkommensbereinigung, hängt das beides irgendwie zusammen????
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Hallo leute ich brauche unbedingt hilfe und zwar ist meine frage
ich bin 16 jahre alt und lebe alleine mit meiner mutter sie ist leider früh in rennte gegangen weil sie 4 verschiedene krankheiten hat und ihre renntengeld beträgt nicht viel das wir auch somit die miete nicht ganz bezahlen könn und aus dem grunde leben wir vom staat. sie bezahlen unsere helfte der miete und geben für mich noch bisschen geld weiß nicht genau naja und ich möchte einen minijob machen ich würde ungefähr 400 euro bekommen supper für miich aber mir wurde oft erzählt das davon auser den versicherung und steuern auch noch die helfte der miete bezahlt werden muss:eek ich hab bei der arge angerufen da ging ne frau ran ich hab sie leider nicht genau verstanden sie hats auch wieder hollt aber es war zu hoch wie ich es aufgenomm habe würde ich 650 bekomm 400 vom arbeitsgeber 150 irgendwie so zu verfügung und 250 wird nich angerechnet oder irgendwie so naja kann einer mir mal helfen```????? bitttteee und wieviel mir übrigbleiben würde ob ich den staat die miete bezahlen muss oder sons irgendwas in der form
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Hallo 27 Manken!
Also wie ich das sehe bekommt Ihr (BG) Deine Mutter und Du aufstockende Leistungen nach ALG II.
Leider und das empfinde nicht nur ich so ist die Lösung die dieser Staat jungen, willigen Menschen die sich bemühen die familiäre Gesamtsituation zu verbessern oder einfach nur darauf bedacht sind etwas Kreativität in Richtung Eigenständigkeit zu entwickeln, zu bieten hat, im Grunde nur darauf bedacht die Ausgaben zu senken!
Ausserdem sehe ich das Gleichheitsprinzip nicht gewährleistet, wäre ich an eurer Stelle würde ich Klage dagegen einreichen und bis zur obersten Instanz im Staat anprangern.
Dein Einkommen wird dem der BG zugeführt, mit der Folge das zwar ein Freibetrag anergerechnet wird aber im Grunde Du den größten Teil zur Entlastung der Kommune erbringst!
Tut mir leid Dir keine bessere Antwort diesbezüglich geben zu können, aber beim nächsten Wahlkampf sollteste die Kandidaten damit mal konfrontieren, am Besten öffentlich!
Gruß
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Hallo 27 Manken!
Also wie ich das sehe bekommt Ihr (BG) Deine Mutter und Du aufstockende Leistungen nach ALG II.
Leider und das empfinde nicht nur ich so ist die Lösung die dieser Staat jungen, willigen Menschen die sich bemühen die familiäre Gesamtsituation zu verbessern oder einfach nur darauf bedacht sind etwas Kreativität in Richtung Eigenständigkeit zu entwickeln, zu bieten hat, im Grunde nur darauf bedacht die Ausgaben zu senken!
Ausserdem sehe ich das Gleichheitsprinzip nicht gewährleistet, wäre ich an eurer Stelle würde ich Klage dagegen einreichen und bis zur obersten Instanz im Staat anprangern.
Dein Einkommen wird dem der BG zugeführt, mit der Folge das zwar ein Freibetrag anergerechnet wird aber im Grunde Du den größten Teil zur Entlastung der Kommune erbringst!
Tut mir leid Dir keine bessere Antwort diesbezüglich geben zu können, aber beim nächsten Wahlkampf sollteste die Kandidaten damit mal konfrontieren, am Besten öffentlich!
Gruß
himm... ja kann sein soweit stimmts und was wäre dann der betrag das mir übrig bleibt ich versteh nur bahnhof
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Hallo 27 Manken,
Welche Berechnungsgrundlage vorliegt kann man sich denken, aber die Beträge musst Du mit dem Fallmanager auf der ARGE mal durchsprechen. Ich wäre da in Deiner Situation völlig offen würde meine Thematik dort vortragen und mir sagen lassen vieviel Geld Du verdienen darfst ohne das der Staat Dir und Deiner Mutter in die Tasche greift und es sich an anderer Stelle bei der Berechnung wieder reinholt, denn da Schüler kann Dich die ARGE nicht zu einer Nebentätigkeit zwingen, auch hier wird manchmal etwas Falsches behauptet. Damit es hinterher nicht heisst das habne wir nicht gesagt, lass Dein Anliegen zur "Niederschrift" nehmen und Dir eine Kopie aushändigen, dann hats Du auch was um es mal dem einen oder anderen Kommunalpolitker im Wahlkampf unter die Nase halten zu können, das sollten sowieso viel mehr Betroffene machen!
Gruss
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Hallo 27 Manken,
Welche Berechnungsgrundlage vorliegt kann man sich denken, aber die Beträge musst Du mit dem Fallmanager auf der ARGE mal durchsprechen. Ich wäre da in Deiner Situation völlig offen würde meine Thematik dort vortragen und mir sagen lassen vieviel Geld Du verdienen darfst ohne das der Staat Dir und Deiner Mutter in die Tasche greift und es sich an anderer Stelle bei der Berechnung wieder reinholt, denn da Schüler kann Dich die ARGE nicht zu einer Nebentätigkeit zwingen, auch hier wird manchmal etwas Falsches behauptet. Damit es hinterher nicht heisst das habne wir nicht gesagt, lass Dein Anliegen zur "Niederschrift" nehmen und Dir eine Kopie aushändigen, dann hats Du auch was um es mal dem einen oder anderen Kommunalpolitker im Wahlkampf unter die Nase halten zu können, das sollten sowieso viel mehr Betroffene machen!
Gruss
dankeschön für die hilfe wie wäre das eigentlich mit dem ausbildung wenn ich eine ausbildung anfangen würde und zb 400 bis 500 1 jahres bekomm müsst ich davon irgendetwas den staat geben wie beim minijob oder bleibt mir mehr da ?
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