Im März diesen Jahres habe ich und meine 3 Kinder eine neue Wohnung bezogen. Bei der hiesigen ARGE habe ich einen Antrag auf Erstausstattung -einschl. E-Herd- gestellt. Bei dem Herd (gebraucht!!)funktionierten (wahrscheinlich von Anfang an) 2 Herdplatten nicht, der Backofen ist seit Oktober nicht mehr zu benutzen. Nach Rücksprache mit meiner ARGE würde mir ein Darlehen in Höhe von 100 Euro gewährt werden, um mir einen neuen Herd kaufen zu können.
Zwischenzeitlich habe ich mir einen ALG II-Leitfaden gekauft, in dem steht, daß gebrauchte Elektrogeräte nicht zulässig sind, aber WIE komme ich jetzt zu einem NEUEN Herd????