Hallo,
ich brauche dringend Hilfe. Ich bin ALGII Bezieher und bekomme einen Mietanteil von 307,50€ vom Landkreis bezahlt. Beim besagten Landkreis stehen noch alte Schulden in Form von Bußgeldern aus, auf die ich monatlich einen Betrag von 20,00€ abzahle die ich überweise. So jetzt habe ich vor kurzem einen Bescheid bekommen das ich in meiner Zivieldienstzeit, die vor ca 5 Jahren war, unrechtmäßig Miete nach dem Unterhaltssichrunggesetz bezogen habe nur weil ich meiner Zievildienstzeit nicht angegeben habe das ich umgezogen bin. Jetzt wollen die einen Betrag von 2500,00€ zurück fordern, die sie mir monatlich von meinem Mietanteil abziehen wollen! Der Betrag ist 50,00€ hinzu kommt aber noch das ich noch einen Eigenanteil zur Miete von 40,00€ selber tragen muß und die 20,00€ die ich schon abzahle.
Meine Frage: dürfen die einfach meinen Mietanteil kürzen oder fält das nicht auch unter die Pfändungsfreigrenze? Ich meine wer soll denn da noch von dem bißchen Geld leben bzw. seinen weiteren Zahlungen nachkommen können?
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Sie können das sicher von deinen Leistungen einbehalten.Bei der hohen Summe die du zurückzahlen müßtest haben die auch nur einen Betrag genommen der rechtlich zu vertreten ist.Da kannst du noch von Glück sagen wenn du nicht noch einen Bußgeldbescheid dazu bekommst denn du hast eine Mitwirkpflicht und der bist du nicht nachgekommen wenn du deinen Umzug nicht gemeldet hast.
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Hallo,
ich brauche dringend Hilfe. Ich bin ALGII Bezieher und bekomme einen Mietanteil von 307,50€ vom Landkreis bezahlt. Beim besagten Landkreis stehen noch alte Schulden in Form von Bußgeldern aus, auf die ich monatlich einen Betrag von 20,00€ abzahle die ich überweise. So jetzt habe ich vor kurzem einen Bescheid bekommen das ich in meiner Zivieldienstzeit, die vor ca 5 Jahren war, unrechtmäßig Miete nach dem Unterhaltssichrunggesetz bezogen habe nur weil ich meiner Zievildienstzeit nicht angegeben habe das ich umgezogen bin. Jetzt wollen die einen Betrag von 2500,00€ zurück fordern, die sie mir monatlich von meinem Mietanteil abziehen wollen! Der Betrag ist 50,00€ hinzu kommt aber noch das ich noch einen Eigenanteil zur Miete von 40,00€ selber tragen muß und die 20,00€ die ich schon abzahle.
Meine Frage: dürfen die einfach meinen Mietanteil kürzen oder fält das nicht auch unter die Pfändungsfreigrenze? Ich meine wer soll denn da noch von dem bißchen Geld leben bzw. seinen weiteren Zahlungen nachkommen können?Mietanteil kürzen darf die Arge nicht, und ob es nach 5 Jahren zulässig ist, weiß ich auch nicht.
Auch wenn es jetzt wieder so nach bla bla klingt. Ich würde in diesen fall echt nen anwalt aufsuchen -.-
10 € bezahlst du für ihn, und die wirste ja haben, mit der aussicht das er argumentiert das es nciht zulässig ist (ALG ll ist schließlich existenzsicherung,und wieso sollten die das einfach so kürzen dürfen), oder zumindest den betrag für die monatlichen raten (die einbehalten werden) reduzieren kann.
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Wenn die Berechnung von der zuständigen Stelle falsch gemacht worden ist dann muß vielleicht nicht zurückgezahlt werden.Aber hier ist es so das ein Umzug nicht gemeldet wurde und somit auch keine neue Berechnung durchgeführt werden konnte und da werden die Ämter ihr Geld zurückfordern und das ist völlig in Ordnung.
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Wenn die Berechnung von der zuständigen Stelle falsch gemacht worden ist dann muß vielleicht nicht zurückgezahlt werden.Aber hier ist es so das ein Umzug nicht gemeldet wurde und somit auch keine neue Berechnung durchgeführt werden konnte und da werden die Ämter ihr Geld zurückfordern und das ist völlig in Ordnung.
das bleibt abzuwarten, sicher versuchen sie gelder einzusparen, nur dann bitte mit Grundlage.
An Schulden muss man erinnert werden, und wenn dies nicht geschehen ist, erlischt die Forderung nach ner Zeit. Und ja nach 5 Jahren kommen diese Bürokratie Personen an und verstoßen mit der Kürzung des Existenzminimums gegen das Gesetz !
Die Pfänden praktisch das Wohngeld und/oder ALG 2, und das dürfen sie einfach nicht. Sozialleistungen sind nicht Pfändbar.
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Das hat mit Pfändung nichts zu tun.Wenn du zu unrecht Leistungen bezogen hast und du diesen Bezug selbst verschuldet hast dann behalten sie von deiner auszuzahlenden Leistung einen Betrag ein bis die Summe zurückgezahlt ist.Das ist gesetzlich durchaus rechtens denn sie pfänden dir ja nicht das gesamt Geld sondern nur einen prozentualen Teil.Es ist ja auch so das auf allen Formularen immer wieder steht das man Veränderungen anzugeben hat.Man kann eben nicht nur den Teil lesen wo das Geld gedruckt steht sondern auch den Rest.Ist jeder selbst schuld wenn er seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.
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schulden beim Staat erlöschen bestimmt nicht irgendwann....Noramlerweise verjähren schulden nach einem Jahr - sicher. Aber wenn eben erst mehrere Jahre nach dem Machen der schulden festgestellt wird, daß sie existent sind , reicht eine einzige Errrinnerung seit Feststellung der Schulden vor der Verjährungsfrist und es verjährt eben nicht.... Und der Staat darf vollstrecken soweit ich weiß
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eine aufrechung ist nur unter bestimmten umständen möglich, hier wohl nicht
daher auch keinen abtretungserklärung unterschreiben§ 43 SGB II
Aufrechnung
Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts können bis zu einem Betrag in Höhe von 30 vom Hundert der für den Hilfebedürftigen maßgebenden Regelleistung mit Ansprüchen der Träger von Leistungen nach diesem Buch aufgerechnet werden, wenn es sich um Ansprüche auf Erstattung oder auf Schadensersatz handelt, die der Hilfebedürftige durch vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben veranlasst hat. Der befristete Zuschlag nach § 24 kann zusätzlich in die Aufrechnung nach Satz 1 einbezogen werden. Die Aufrechnungsmöglichkeit ist auf drei Jahre beschränkt. -
So jetzt habe ich vor kurzem einen Bescheid bekommen das ich in meiner Zivieldienstzeit, die vor ca 5 Jahren war, unrechtmäßig Miete nach dem Unterhaltssichrunggesetz bezogen habe
Hallo,
für solch " Alte " sachen nehmen sich die AGAS-Mitarbeiter zeit, aber auf einen Aktuellen Bescheid muss man bald 2 Monate warten.
Gruß
WARTENDER Tommy
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