Wie hoch ist der Freibetrag?

  • Mein Mann bekommt HartzIV, er betreut unseren gemeinsamen Sohn. Wir haben noch keinen Kindergartenplatz. Wir haben auch das Sorgerecht für seine zwei kleinen Geschwister. Diese sind alle eine BG für sich, da ja nicht unsere leiblichen Kinder. Ich bin als Student eingeschrieben und arbeite nebenbei. Mein Gehalt wird als brutto bezahlt, ich weiß gar nicht, wieviele Steueren ich zahlen muß, finde ich ja dann im Januar raus.


    Wie hoch ist mein Freibetrag, wenn ich in der Haushaltsgemeinschaft lebe? Wird brutto oder netto berechnet? Wird das ganze Jahr angerechnet? Arbeite erst seit drei Monaten. Wird das dann aufs Jahr berechnet, oder werden die nach einer fetten Rückzahlung fragen? Wenn ihm alles gestrichen wird, haben wir weniger, als wenn alle Hartz IV bekommen würden, man sollte ja für das Arbeiten nicht bestraft werden.


    Muß leider sagen, wir haben das meiste Geld, das ich dazu verdient habe, schon ausgegeben für unsere Stromabrechnung (waren 700 Euro) und für diverse Krankenhaustagegelder und was so an Rechnungen anfiel. War ansonsten nicht möglich.

  • hallo


    die arge rechnet netto also das was du auf dem konto hast und auf der lohnabrechnung steht.
    und es wird monta für monat gerechnet das heißt du musst jeden monat deine lohnabrechnungen rein bringen.
    also den freibetrag genau weiß ich auch nicht ich arbeite auf 160 euro basis bekomme auch jeden monat 160euro und 48 euro werden mir eingehalten

  • Hallo Lotiolentos.


    Hier kannst Du sicherlich einige allte Beiträge zur Verrechnung von Steuerrückerstattungen oder Wohnnebenkostenrückerstattungen finden.In der Regel gilt aber das Zuflussprinzip, wird also nicht auf die Monate im Jahr umgelegt sondern als Einkommenszugang am Tag x bewertet.


    Das mit, mein Mann betreut unseren Sohn - solltet Ihr ganz schnell vergessen, kannste hier oft genug nachlesen das dies ein Grund sein kann dafür das Dein Mann nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht und somit keine Leistungen gewährt werden müssen! Spätestens wenn ein Hortplatz zur Verfügung steht kommt da eine entsprechende Anfrage, bin ich fast sicher!


    Du schreibst das die beiden Kleinen Deines Mannes eine eigene Bedarfsgemeinschaft bilden, aber im Grunde doch nur weil der Sorgerecht besitzende Elternteil Leistungsempfänger ist oder ist die leibliche Mutter auch im Leistungsbezug oder teilen sie sich das Sorgerecht? Regelbar hinsichtlich des Bedarfs ist das nämlich nur vom Elterlichen Teil der das Sorgerecht besitzt und da Dein Mann sowieso als BG auftritt bedarf es da eigentlich keiner zweiten BG.


    Du schreibst hier mein Mann und gemeinsamer Sohn (eigentlich ein Indiz für die ARGE'n eine eheänliche Bedarfsgemeinschaft zu unterstellen die maximal auf 12 Monate nicht als solche zu sehen ist, wenn getrennt Kontoführung ect.) dann aber kann es keine Haushaltsgemeinschaft sein! Ich denke da habt Ihr ganz schön getrickst um so schlimmer wenn Du hier schreibst "mein Mann" ! Also entweder bildet Ihr eine BG oder nicht und wenn Ihr eine BG seit dann wird Dein Einkommen einbezogen, also angerechnet?



    Denkt mal an den Datenabgleich unter den Ämtern, läuft alles über die Rentenversicherungsnummer, das kann ganz schnell auch nach hinten los gehen, denke mal das Ihr noch nicht gemeldet habt das Du arbeitest - das solltet Ihr dann aber ganz schnell machen sonst droht komplette Leistungseinstellung und Prüfung des Vorsatzes der "Erschleichung von Sozialleistungen".


    Alos ganz schnell dem Amt mitteilen das Du arbeitest! 100€ Verdienst sind frei der Rest wird Anteilig angerechnet, hängt aber von der Höhe des Verdienstes ab wie hoch der %-Satz dann ist.


    Bei einem 400€ Job bleiben 160€ anrechnungsfrei, um 240€ wird aber der Leistungsbezug gesenkt. Da Du aber Steuern zu zahlen hast wird Dein Einkommen vermutlich etliches höher liegen!


    Ich denke jetzt haste erst mal tüchtig was zu regeln!


    Gruss und trotzdem schöne Festtage!

  • Also nochmal:


    Ich bin Deutsche, mein Mann ist Brite. ich bekomme KEIN Hartz IV, sondern arbeite. Mein mann und ich haben dessen GESCHWISTER adoptiert (15 u 16) und da wir nicht die leiblichen Eltern sind, DÜRFEN sie nicht in die BG meines Mannes. Eines Monat war das so, dann hat die ARGE gesagt das sei nicht richtig und wir mußten für jedes Kind extra Anträge stellen. Die Kinder haben wir aus GB hergeholt, da die Mutter sich nicht kümmern konnte, das elterliche Sorgerecht ruht und mein Mann hat die Vormundschaft. Wenn man sich die elterliche Sorge als Kuchen vorstellt, dann ist die Vormundschaft der gesamte Kuchen. Wir haben auch Freizügigkeitsberechtigungsbescheinigungen, Gerichtsurteil und Bestallungsausweise.


    Ich habe NOCH NIE getrickst, das würde mir im Traum nicht einfallen, es ist nur ein komplizierte Fall, auch da mein Mann Brite ist und mit der Bürokratie gar nicht klarkommt, sondern ich das alles mache.


    Also, ich arbeite als Familienhelferin und bekomme Bruttogehalt, das netto wird jetzt erst geschätzt vom Finanzamt. Bin auch noch als Stundentin eingeschrieben, da die Magisterarbeit noch nicht fertig verteidigt ist.


    Das mit den 100 Euro ist quatsch, ich kann ja nicht von 100 Euro allein leben, da ist der Freibetrag höher wenn man kein Hartz IV hat.


    Ich war da bei der ARGE und die meinten, daß der Freibeträg dem Höchstsatz an BaföG entspricht, höher wenn man ein Kind hat. Also liege ich fast darunter, ein bissel was wird angerechnet und das ist auch gut so.


    Geschummelt habe ich überhaupt noch nicht, finde ich auch seltsam, daß so etwas unterstellt wird.

  • Soviel wie ich weiß, kommen alle in eine Bedarfsgemeinschaft die auch in Eurem Haushalt leben.... Vielleicht liege ich falsch, aber wenn ich einen Lebensgefährten hätte würde Er genauso in die Bedarfsgemeinschaft einberechnet werden obwohl Er nicht der Vater meiner Kinder ist und nicht mein Ehemann, oder liege ich damit falsch????

  • der sachverhalt ist zu ungenau in den wichtigen punkten, weil man daraus überhaupt keine rechtlich relevanten und eindeutigen schlussfolgerungen ziehen kann


    du bist studentin und damit nicht sgb II berechtigt, was dein mann ist, ist nicht zu erkennen


    kindergeld? wohngeld?

  • Ist ein bißchen kompliziert, ich weiß.


    NUR eigene Kinder kommen in die BG, nicht im Haushalt lebende Kinder. Wenn die Kinder unter 15 Jahren alt sind, dann bekommen sie gar kein HartzIV, sondern Verwandtschaftspflegegeld vom Sozialamt. Dies nur, wenn man eine Freizügigkeitsberechtigung hat und einen Bestallungsausweis und ein Gerichtsurteil. Jetzt sind sie aber beide über 15.


    Also.


    Mein Mann ist Brite. Er hat drei Jahre lang das Kind beaufsichtigt und war in der Elternzeit. Er bekam Hartz IV (nicht den vollen Satz, denn er verdiente nebenbei etwas Geld als Schriftsteller, aber eben nicht genug).


    Unser gemeinsamer Sohn, mein Mann und ich bilden eine BG, ich bin jedoch ein Nuller (keine HG, da habe ich einen Fehler gemacht).


    Die großen Kinder sind JEWEILS eine BG, das läßt sich auch nicht ändern, da sie nicht die leiblichen sind. Mir wäre es lieber, wenn alle zusammen wären, wäre übersichtlicher.


    Meine Frage war nun, wie viel ich als Student netto verdienen darf. Arge meint, es sei der Höchstsatz des BAFÖG. Ich hatte etwas mehr im Jahr 2008 (nur die letzten drei Monate) und davon haben wir die Stromschulden abbezahlt. Wenn das jetzt zurückgefordert wird, haben wir einen scheiß.