Hallo,
mein Freund und ich leben leider beide von HartzIV und in einer eheähnlichen Gemeinschaft, also in einer Bedarfsgemeinschaft. Was würde im Falle einer Trennung auf uns zukommen? Ich würde ausziehen und für mich selbst weiter ALGII beantragen. Aber was wäre mit meinem Freund? Könnte er die Wohnung, die für 2 Personen ausgerichtet ist (Größe) erstmal behalten? Und würden sie ihm auch die Miete weiterbezahlen? Oder nur den entsprechenden Teil für eine Person?
Danke
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Ich nehme mal an das ihr eine 2 Raum Wohnung habt und die wird das Amt auch weiterhin bezahlen.
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Nöö - kommt auf die Größe der Wohnung an. Zweizimmerwohnungen gibts mit 70 qm - aber auch mit 45 qm...Also bitte genau beim zuständigen Amt erkundigen was für eine Einzelperson an Qm bezahlt wird..
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Ihr habt ja bis jetzt ALG2 bekommen also wird die Wohnung auch vom Amt anerkannt worden sein und somit wird dein Freund wenn er die Wohnung behält auch weiterhin den Zuschuß bekommen.
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Ja, schon. Aber diese Wohnung ist ja für uns beide bezahlt worden. Wir haben genau darauf geachtet, welche Größe und welcher Preis vom Amt bezahlt wird (für 2 Personen). Wenn ich jetzt ausziehe, ist die Wohnung doch zu groß, oder?
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Du kannst Dich doch einfach mal bei Deinem zuständigen Amt erkundigen, wieviel qm einer einzelnen Person bei Euch zustehen..... Ist nämlich unterschiedlich!
@ Kitty : es gibt z.b Städte in denen einer Einzelperson nur 50 qm zustehen maximal. Hat jetzt jmd. dort eine größere Wohnung für zwei Personen , aus der eine Person auszieht, dann wird er wahrscheinlich die Aufforderung zum Umzug bekommen ( nach 6 Monaten ) ....
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