Sehr geehrte Damen und Herren, auch ich habe schon ausführlich im Forum gelesen, doch finde ich kein passendes Beispiel was auf mein Problem passt.
Ich bekomme Leistungen vom Amt für Ausbildungförderung des Landkreises, dass wäre das Schüler-Bafög welches mit 212,- + KK-Satz festgesetzt ist. Ich durchlaufe zur Zeit eine schulische Ausbildung an einem Berufskolleg welches eben durch das Schülerbafög unterstützt wird.
Nun habe ich einen Antrag auf Ergänzende SGBII Leistungen gestellt, zumal ich mich in dieser Situation als Bedürftig bin. Zu diesem habe ich selbstverständlich den Bafög-Bescheid und auch die Schulbescheinigung vorgelegt, wo auch vermerkt ist dass ich mindestens 30 Wochenstunden habe.
Die zuständige ARGE hat das Schüler-Bafög als ein Einkommen angerechnet und mir einen Bewilligungsbescheid zugeschickt. Nun hat sich jedoch auch eine Vermittlerin bei mir gemeldet die mit mir über ein mögliches Bewerberangebot sprechen möchte.
Punkt 1 -> meine jetzige schulische Ausbildung ist eine 2. Ausbildung !!
Punkt 2 -> ich soll eine Eingliederungsvereinbarung unterzeichnen ?! ...bin doch durch die Ausbildung schon eingegliedert.. oder??
Punkt 3 -> eine Androhung von Leistungskürzung... Frage unter welcher Grundlage?
Punkt 4 -> ich bin über 25 !!
Nach meiner Information sind doch in Leistungen nach SGB II auch Sozialleistungen enthalten, die ich in diesem Fall ja beanspruche, oder sehe ich da etwas falsch??