SchülerBafög - Ergänzende Leistungen SGBII

  • Sehr geehrte Damen und Herren, auch ich habe schon ausführlich im Forum gelesen, doch finde ich kein passendes Beispiel was auf mein Problem passt.


    Ich bekomme Leistungen vom Amt für Ausbildungförderung des Landkreises, dass wäre das Schüler-Bafög welches mit 212,- + KK-Satz festgesetzt ist. Ich durchlaufe zur Zeit eine schulische Ausbildung an einem Berufskolleg welches eben durch das Schülerbafög unterstützt wird.


    Nun habe ich einen Antrag auf Ergänzende SGBII Leistungen gestellt, zumal ich mich in dieser Situation als Bedürftig bin. Zu diesem habe ich selbstverständlich den Bafög-Bescheid und auch die Schulbescheinigung vorgelegt, wo auch vermerkt ist dass ich mindestens 30 Wochenstunden habe.


    Die zuständige ARGE hat das Schüler-Bafög als ein Einkommen angerechnet und mir einen Bewilligungsbescheid zugeschickt. Nun hat sich jedoch auch eine Vermittlerin bei mir gemeldet die mit mir über ein mögliches Bewerberangebot sprechen möchte.


    Punkt 1 -> meine jetzige schulische Ausbildung ist eine 2. Ausbildung !!


    Punkt 2 -> ich soll eine Eingliederungsvereinbarung unterzeichnen ?! ...bin doch durch die Ausbildung schon eingegliedert.. oder??


    Punkt 3 -> eine Androhung von Leistungskürzung... Frage unter welcher Grundlage?


    Punkt 4 -> ich bin über 25 !!


    Nach meiner Information sind doch in Leistungen nach SGB II auch Sozialleistungen enthalten, die ich in diesem Fall ja beanspruche, oder sehe ich da etwas falsch??

  • Das Bafög wird als Einkommen gerechnet das stimmt so aber du kannst zusätzlich zu deinen Leistungen Fahrtkosten beantragen oder auch bestimmt Arbeitsmaterialien die in der Schule verlangt werden aber keine Bücher.Die Eigliederungsvereinbarung mußt du unterschreiben weil diese festlegt welche Bemühunge du unternimmst um aus dem Bezug von ALG2 rauszukommen.Da du ja zur Schule gehst würde ich das mit dem Berater besprechen und dort sagen das du ja durch deine Schule deine Arbeitslosigkeit beenden willst.

  • Die Arge kann nicht verlangen, dass du deine schulische Ausbildung abbrichst. Die Eingliederungsvereinbarung würde ich daher ablehnen und gegen Sanktionen Widerspruch einlegen. Spätestens beim Sozialgericht dürftest du Erfolg haben. Was ist ein "KK-Satz"? Dein ALG 2-Antrag stützt sich wahrscheinlich auf § 7 Abs. 6 Nr. 2 SGB II?

  • Nun ist es passiert, mir wurde die EGV als Verwaltungsakt mitgegeben, da die Integration eine 2. Ausbildung für nicht notwendig ersieht um mich auf dem Arbeitsmarkt zu integrieren. Selbstverständlich hab ich gegen die EGV durch Verwaltungakt sofort einen Widerspruch nachgesetzt, mit Begründung auf unzureichende Erklärung der eigentlichen EGV und auf den Hinweis dass es vorsätzlich ist mich durch diese EGV als VA in Verzug zu setzen. Denke es wird vor dem SG landen, da die ARGE nicht bereit ist meine 2. Ausbildung als notwendig anzusehen..


    In meiner EGV durch VA wurde mir auferlegt mich in gewissen Abständen meine Bemühungen in Arbeit mit Bewerbungen darzulegen und eine direktes Bewerbungsangebot, was noch keinen festen Arbeitsvertrag just in diesem Moment vorsieht, wahr zu nehmen.


    Ich soll aus meiner 2. Berufsausbildung auf Grund von Leistungskürzungen genötigt werden diese auf Grund von direkter aktiver Arbeit, (Callcenter, Zeitarbeit) einzustellen damit die ARGE die zusätzlichen Kosten einsparen kann. .. irgendwie nicht fair..


    KK-Satz ist der vom Bafög-Satz mitüberwiesene Anteil für die Krankenkasse ..



    Kimberly

  • Ich benutze dieses Thema mal für meine Frage:


    Ich bin 31, wohne alleine und besuche zur Zeit ein Erwachsenenkolleg zur Erlangung der Fachhochschulreife. Erhalte elternunabhängiges BaFöG dafür (ca. 550 €).
    Auf dem Bescheid steht, in besonderen Härtefällen hätte ich Anspruch auf ergänzende Leistungen vom Jobcenter. Habe daher einen Antrag auf einen Zuschuss für Unterkunft und Heizung gestellt, welcher abgelehnt wurde.


    Meine Frage:
    Gibt es irgendeine Leistung, die mir zusätzlich zum BaFöG zusteht? Denn 550 € sind irgendwie zum Leben zu wenig und zum Sterben zu viel.


    Im Voraus Danke für die Antwort.


    Boris

  • Hallo Boris,


    das kann man wohl kaum als Argument nutzen. Ich habe neben meinem Abitur auch bereits Zeitungen ausgetragen und war während meines Zeitintensiven Studiums neben Kind (alleinerziehend) auch noch 4mal die Woche kellnern.


    Ebenso kenne ich einige Medizin - Jurastudenten (bekanntlich sehr zeitintensive Studien) die auch nebenher nicht gerade wenig arbeiten, um sich das Studium überhaupt zu ermöglichen.
    Ich glaube kaum das deine Schule unter einmal in der Woche Zeitungen austragen so extrem leiden würde.


    Achtung! Bafög versteht sich als Zuschuss und nicht als komplette Deckung der Lebenskosten. Es ist also im satz durchaus vorgesehen, dass die Studenten einem Nebenerwerb nachgehen!