Fragen zum Kindergeld

  • Hallo, Guten Tag


    Gestern wurde ja vom Bundesverfassungsgericht bestätigt,dass die Fahrten zur Arbeit wieder vom ersten Kilometer an auch rückwirkend gerechnet werden kann.Kann ich dann auch ,wenn die Familienkasse meinen Anspruch auf Kindergeld für 2008 nochmals überprüft, rückwirkend vom ersten Kilometer an Fahrtkosten die über den Werbungskosten-Pauschbetrag von 920 Euro hinausgehen abziehen?


    In einem Merkblatt habe ich gelesen ,dass zu den Einkünften Einnahmen aus Kapitalvermögen nach Abzug des Sparerfreibetrags zählen. Beteutet das ,dass alles was unter dem Sparerfreibetrag an Zinsen eingenommen wird, nicht mit zu den Einkünften gerechnet wird?
    Ich würde mich echt freuen wenn mir jemand meine Fragen beantworten könnte und bedanke mich schon mal.


    Tschüss