Wohngeldanspruch obwohl arbeitend?

  • Mich würde interessieren, ob man in folgendem Fall zusätzlich Wohngeld oder Hartz-4 beantragen kann. Bis Dezember Hartz-4-Empfänger. Nettoverdienst ist jetzt 1120,00 Euro. Unterhalt muss bezahlt werden. Somit hat man ja nur einen Selbstbehalt von 890,00 Euro. Fahrkosten liegen im Moment bei ca. 300 Euro im Monat. Mobilitätshilfe ist beantragt, aber noch nicht gewährt. Die Wohnung kostet warm um die 415,00 Euro warm. Wie sieht es aus, wenn man vom Amt Geld für die Fahrkosten bekommt und wie sieht es aus, wenn man kein Geld bekommt? Bestehen irgendwelche Ansprüche?

  • Hallo!


    Es gibt grundsätzlich ein Recht auf Wohngeld auch wenn man arbeitet!
    Für den von Dir genannten Fall würde ich an Deiner Stelle einfach mal einen der Wohngeldrechner bemühen die es zuhauf im Netz gibt.... Es kommt ja auch immer drauf an wo man wohnt, wie groß die Familie ist, wie hoch die Nebenkosten etc..


    Bei Unterhalt ist z.b der Kindesunterhalt aber nicht abziehbar soweit ich weiß - nur der Ehegattenunterhalt wäre es wohl. .... Bin da aber nicht 100% sicher...Kan auch sein , daß beides nicht abziehbar ist... Bei den Rechnern gibt es keine Möglichkeit sowas anzugeben - lediglich Werbngskosten können angegeben werden...


    Beim WQohngeld wird immer nach dem Brutto gefragt...