Hallo, ich hoffe mal, das richtige Forum erwischt zu haben.
Ich habe eine Frage zur Härtefallregelung bei unter 25. jährigen, nach §22 SGB II.
Und zwar...müssen Eltern, deren Brutto- (oder Netto-) Erwerb deutlich über dem Selbstbehald von 1100€ liegt einen Teil der Kosten übernehmen, oder ist das quasi elternunabhänig?
Es sieht nämlich so aus: meine Mutter hat für Ost-Verhältnisse ein recht gutes Gehald, musste jedoch nach der Scheidung von meinem Erzeuger die gemeinsamen Schulden aus der Ehezeit übernehmen, weshalb sie uns kaum ernähren könnte, währe da nicht ihr neuer Freund.
Ich verstehe mich gar nicht mit meinem Mutter, wir streiten uns wirklich nur. Ich mache am Abendgymnasium mein Abitur und kann mich da auch kaum auf meine Schule konzentrieren, weil mir die Sachen zuhause nicht aus dem Kopf gehen. Ein Freund fing an, dass es da diese Härtefallregelung gibt. Meines Erachtens müsste meine Mutter aber was zuzahlen, so wie es ja auch bei BaFÖg und allen anderen Leistungen ist (da wird ja das Gehalt angerechnet...).
Ich bin jedoch der Meinung, dass ich mit meiner Mutter auskäme, wohnten wir nicht zusammen, und ich will sie echt nicht auf teufel-komm-raus verklagen...
(Hier auch die versteckte Frage: ist das schon Härtefall? Freund meinte ja.)
Währe echt gut wenn ihr mir diese Frage(n) beantworten könntet....