Hy! ich habe am 24.11.2008 eine arbeit aufgenommenich bekommen aber ende Dezember das Geld für November also für die 5 Tage die ich gearbeitet habe. Nun hat man mir heute gesagt das ich Überbrückungsgeld beio der Arge beantragen kann. Nun war ich heute hin un man hat mir gesagt ich bekomme kein Geld da ich das hätte gleich am 24.11 2008 beantragen müssen da hab ich gesagt das wußte ich nicht das man sowas überhaupt beantragen kann un das mir das heute erst gesagt wurde. Sie sagte dann zu mir es tut mir leid es ist leider zu spät. Ich fragte Sie wie soll ich jetzt meine Miete bezahlen und die anderen laufenden kosten. Da meinte Sioe ich soll beim Arbeitgeber einen Vorschuß beantragen da hab ich gesagt das Geld fehlt mir denn aber nächsten Monat. Könnt Ihr mir vielleicht helfen kann ich denn vielleicht Sozialhife beim Sozialamt beantragen oder habe ich jetzt die Arschkarte und bekomme garnichts! :(:(
-
-
Hallo, eine Frage. Ich bin aus NRW umgezogen nach Niedersachsen. Habe meinem Arbeitgeber gekündigt und habe mich dann arbeitslos gemeldet. Dadurch habe ich 3 Monate Sperre bekommen. Habe mich jetzt erkundigt, ob ich für die Zeit vom Sozialamt Geld bekomme, als Überbrückung. Da wurde mir gesagt, ich sollte Hartz 4 beantragen, wenn ich das mache, würde mein Ansprcuh auf Abreitslosengeld 1 verfallen. Das verstehe ich nicht. Ich habe 20 Jahre gearbeitet und soll jetzt Hartz 4 Empfänger werden? Bitte um Hilfe. Danke.
Frieda -
Kommt darauf an warum du umgezogen bist.wenn du dafür einen guten Grund hast und das nicht aus Lust und Laune getan hast dürfte die Sperre gar nicht wirksam sein.
-
Hallo Kitti danke für deine Antwort. Der Liebe wegen bin ich umgezogen. Meine Frage war wenn ich jetzt für den Übergang (3 Monate sperre) Hartz4 beantrage hat man mir gesagt würde mein Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 verfallen. Danke im vorraus. Frieda
-
Also wenn du zu deinem Mann/Freund gezogen bist dürftest du gar keine Sperre bekommen an deiner Stelle würde ich in Widerspruch gehen.Mit welcher Begründung gab es denn die Sperre?????????
-
Hallo der Grund ist habe selbst gekündigt.
-
Das man bei dem Sachverhalt eine Sperre bekommt, ist doch selbstverständlich und nur gerecht.
-
Das ist gar nicht selbstverständlich.Wenn du umziehst um z.B. mit deinem Freund zusammen zu ziehen und in der neuen Stadt keine Arbeit findest kann das Arbeitsamt nicht von dir verlangen das du Kilometerweit zu deiner alten Arbeitsstelle fährst.Natürlich kannst du da kündigen und bekommst keine Sperre mußt du natürlich ordentlich erklären.Meine Freundin hatte auch dieses Problem.Sie ist zu ihrem Freund gezogen und hatte im neuen Ort keine Arbeit gefunden.Sie mußte auch kündigen denn sie konnte schlecht jede Tag 150 Kilometer zur Arbeit fahren und bekam keine Sperre.
-
Ist nett das Du dich meldest nur wäre es schön wenn Du auch mir etwas zu meiner Frage sagen könntest Jolobo danke.
Ähnliche Themen im Forum
-
- Thema
- Antworten
- Letzte Antwort
-
-
-
--HILFEEE!!!--kein BAB, kein ALG2
- sylvia86blau
-
- Antworten
- 0
- Zugriffe
- 7,9k
0
-
-
-
-
, unter 25, brauche dringend Hilfe 4
- vip-lady
-
- Antworten
- 4
- Zugriffe
- 9,5k
4
-
-
-
-
!! öffentl. petition wegen kindergeld !! 2
- sich wehren
-
- Antworten
- 2
- Zugriffe
- 9,2k
2
-
-
-
-
!Hilfe ! AlG II verlangt alle Zahlungen zurück incl. KV usw. 6
- witwemitvierkindern
-
- Antworten
- 6
- Zugriffe
- 15k
6
-
-
-
-
???? was heisst das genau ????? 1
- sarah_en
-
- Antworten
- 1
- Zugriffe
- 7k
1
-