Hallo,
meine Frau und ich haben folgendes Problem:
Ich bin Auszubildender und erhalte eine Ausbildungsvergütung vom Arbeitgeber und meine Ehefrau bezieht Arbeitslosengeld. Sie hat am 11.08.08 allerdings eine schulische Ausbildung zur Erzieherin begonnen, wodurch ihr gesagt wurde, dass sie Bafög-Leistungen beantragen soll.
Es wurde auch seitens Arge erwähnt, dass wenn der Bescheid des Bafög Amtes steht, dieser bei der Arge vorgezeigt wird, um somit zu gucken, ob die Sozialleistungen von der Arge bezahlt werden oder dieser durch Bezug von Bafög Leistungen entfällt.
Nun hat meine Ehefrau am 17.10.08 die Schule verlassen müssen, da ihre sprachlichen Fähigkeiten der Schule nicht entsprachen und somit der Bafög-Antrag auch zurückgenommen.
Im Bafög-Bescheid steht, dass der Antrag von Bafög-Leistungen zurückgezogen wurde und die Festellung ob Leistungen bezogen werden könnten noch nicht feststand. Das BAfög-Amt beschreibt jedoch,dass der reine Zuschuss nicht gewährt wird, da meine Ehefrau ein abgeschlossenes Studium im Ausland hat.
Nun wollte die Arge diesen Bescheid haben, um zu sehen, ob Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch gewährt werden können. Die Arge zahlt ab dem 17.10.08, da das Verlassen der Schule durch meine Frau als berechtigt angesehen worden ist.
Im Zeitraum zwischen dem 11.08.08 und 17.10.08 aber besteht die Arge darauf keine Leistungen zu bezahlen, wobei sie das VErlassen der Schule als berechtigt ansieht und den BEscheid des BAfög-Amtes forderte, um zu sehen ob BAfög-Leistungen bezogen worden sind.
Also unser Problem ist:
dass die Arge jetzt sagt: "Wir können ihnen keine LEistungen für den Zeitraum des Schulbesuches laut GEsetz gewähren"
Unsere FRage ist: "Warum möchte die Arge dann den Bescheid des BAfög-Amtes und wieso wird das Verlassen der Schule als berechtigt angesehen und es wird nicht gezahlt"
und
"Was können wir ansonsten tun??? Wo können wir für diesen Zeitraum Leistungen beantragen???"
WIR DANKEN EUCH FÜR EURE HILFE!!!