Hallo allesamt,
vorweg tolles Forum. Wenigstens gibt es hier ein bisschen Solidaritätsgefühl.
Ich habe eine kleine Frage und hoffe auf deren Beantwortung:
Ein paar Eckdaten vorweg:
ich bin arbeitslos und erwerbsfähig, meine Frau ist Rerendarin (Beamtin).
Einkommen meiner Frau 1190€ brutto. Miete zahlen wir 372€, hierin sind die Heizkosten
in Höhe von 42€ enthalten. Wir haben ein Auto zahlen hierfür jährlich 321€ Steuer und 242€ Versicherungsprämie. Meine Frau fährt täglich 27 Km zur Arbeitsstätte. Sie muss auch berufsbedingt
eine private Haftpflichversicherung (dienstlich) abschliessen, monatl. 7,45€. Da die Schule
die Fotokopiekosten auf die Lehrer abwälzt zahlt sie hier monatl. nochmals ca. 20€. Zudem
müssen wir in den nächsten Tagen Lehrbücher im Gesamtwert von 1000€ bestellen.
Zur Unterichtsvorbereitung braucht sie auch noch einen Laptop.
Sie hat vor kurzem eine priv. Krankenversicherung abgeschlossen, monatl. Beitrag ca. 100€.
Ich habe bei unserem aktuellen Antrag alle Einnahmen und auch Ausgaben wie oben
erläutert angegeben. Nach VIERWÖCHIGER Bearbeitungszeit haben wir nun folgenden Bescheid
bekommen.
Regelleist 632
Unterkunft 372
Bedarf 1004
Einkomen Ich Frau
Netto 0 1190
freibetrag 0 279
Bereinigung -30 -30
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Erwerbseinkommen 0 911
Sicherungs d. Lebensunterhalts 632
Erwerbseinkommen 911
Bedarf n.
Einkommensberüchsichtigung 0
Einkommensüberhang 279
Kosten Unterkunft:
Unterkunft 372
Einkommensüberhang -279
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zustehende Kosten 92
Ergo erhalten wir 92€ Hartz4 .
Nun habe ich an versch. Stellen H4Rechner bemüht
und differenzierte Ergenisse bekommen.
Nach inwendiger Recherche stellte sic heraus, dass
sich seit 2005 die Gesetzeslage geändert hat.
Seit dem wird ein pauschaler Betrag als Freibetrag
vom Bruttoeinkommen abgezogen. Zuvor war das
Nettoeinkommen relevant.
Meine Frage nun, wie kann ich höhere Freibeträge
auf das Einkommen meiner Frau geltend machen?.