Umzug wegen Eigenbedarf

  • Hallo liebe Gemeinde,


    zur Zeit bewohne ich eine schon möblierte Wohnung, wo ich wegen Eigenbedarf gekündigt bin.


    Welche Leistungen stehen mir überhaupt noch zu, wenn die neue Wohnung vom Amt als unangemessen eingestuft wurde, weil ein paar Euro zu teuer? Ich ziehe ja nicht freiwillig um! :eek:
    Kann ich eine Erstaustattung für Möbel geltend machen? Für was evtl. noch?


    LG, 40pph4