Kann mir jemand helfen?

  • Also ich bin 37,und meine Lebensgefährtin 43 beide beziehen wir HartzIV,seit 2006 ist meine "Frau"an Krebs erkrankt seit Oktober dieses Jahres hat sie die Pflegestufe I und nach Ablehnung des Antrages auf Erwerbsunfähigkei sowie den darauf folgenden Widerspruches wurde jetzt vom Sozialgericht der Anspruch auf volle Erwerbsunfähigkeit festgestellt und bestättigt.Nun warten wir auf den fälligen Rentenbescheid und möchten gerüstet sein beim Gang zur Arge.
    Wie oder wird überhaupt die Erwerbsunfähigkeitsrente auf mein HatzIV angerechnet?Die Rente beträgt 654Euro monatlich.Zur Zeit bekommen wir von der Arge beide zusammen 647 EuroRegelleistung und die Arge zahlt unsere Wohnung 60qm (€ 370).
    Kann mir jemand weiterhelfen??

  • Moin,


    das Renteneinkommen wird in voller Höhe angerechnet auf den Leistungs-Bedarf (abzüglich 30,00 Euro Pauschale, ggf noch weitere Absetzungen). Das ergibt sich aus §§ 11 und 30 SGB II.


    Die Bedarfsgemeinschaft wird zwar nicht mehr bestehen, wenn die Partnerin bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit nach § 7 SGB II nicht mehr zum Personenkreis der anspruchsberechtigten Personen zählt, aber rein rechnerische wird so verfahren:

    Von dem bereinigten Renteneinkommen (siehe oben) wird der Regelsatz der Freundin (zuzüglich Mehrbedarf?) und deren hälftigen Unterkunftskosten abgezogen, was übrig bleibt wird auf den SGB II Leistungsbedarf des Partners angerechnet. Und das war´s auch schon.