Versicherungsleistung erhalten - Einkommen anrechnen?

  • Hallo Leute,


    ich habe eine Frage. Ich bin Student 26 Jahre alt und gehe neben meinem Studium arbeiten. Meine Mutter bekommt Hartz IV. Wir hatten vor 3 Monaten ein Todesfall in der Familie. Meine Großmutter ist verstorben. Meine Großmutter hatte eine Lebensversicherung in der meine Mum als Begünstigte eingesetzt worden ist.
    Bevor meine Oma starb sagte Sie zu mir und zu anderen Leuten unter anderem auch meiner Mum das die Versicherungsleistung die ca 1500,00 Euro hoch ist die meine Mum erhalten wird ich für mein Studium einsetzen soll. Meine Mum sollte lediglich darauf achten das ich es auch sinnvoll einsetze.. So sind die Omis halt nunmal.


    Als meine Oma dann starb haben wir uns an die Versicherung gewendet. Die Versicherung überwies dann mir die Versicherungsleistung in Höhe von ca.1500 Euro so wie meine Oma das auch wollte. Nun hat irgendjemand der ARGE mitgeteilt das meine Mum das Geld erhalten haben sollte und wollen ihr das vermutlich auch noch anrechnen.


    Die Frage die ich mir stelle kann die ARGE meiner Mutter die Summe der Versicherungsleistung anrechnen obwohl sie das Geld nicht erhalten hat sondern ich? Ich habe ja mit der ARGE nichts zu tun. Ich und einige Bekannte von mir könnten das was meine Oma gesagt auch eidesstaatlich Versichern.


    Ich wäre euch für Ratschläge oder Meinungen sehr dankbar.


    Gruß
    Patrick

  • Ich denke mal das deine Oma dies in schriftlicher Form hätte festhalten müssen denn so ist deine Mutter die erbberechtigte Person und bekommt auch das Geld.Die ARGE wird das sicher anrechnen.Da kannst du nur mal bei einem Anwalt anfragen ob auch eine mündliche Zusicherung in diesem Fall ausreicht was ich aber nicht glaube.

  • Hey Kitty,


    ja das ist leider das Doofe bei der Sache. Daran hat weder meine Oma gedacht noch ich noch andere Leute.Wir waren uns halt alle einig das ich das Geld erhalte. Aber wie kann die ARGE meiner Mutter Geld anrechnen wenn die Versicherung mir das Geld ausgezahlt?


    Wenn man das doch eidesstaatlich Versichert das muss das doch beachtet werden? Im Verwaltungsrecht ist doch eine eidesstaatliche Erklärung ein wichtiges Hilfsmittel im Beweisrecht.Als Behörde muss man das doch berücksichtigen....

  • Normalerweise wußte ja die ARGE gar nichts davon weil das Geld ja auf dein Konto ging und bei deiner Mutter nichts zu verzeichnen war aber wenn das halt jemand weitergegeben hat könnt ihr nur probieren ob die ARGE das so akzeptiert aber ganz ehrlich glaub ich das nicht.Die wollen bestimmt einen Erbschein sehen ob da irgendwie Vermögen da war und wenn diese Versicherung aufgeführt ist könnten sie davon ausgehen das deine Mutter dir das Geld zwar gegeben hat aber eigentlich hätte sie es für sich verbrauchen müssen.