Kein Geld bekommen!!

  • Hallo Ihr Lieben!!
    Bin neu hier!!


    Habe diesen Monat kein Geld bekommen!!Habe heute bei der ARGE angerufen und die haben mir gesagt,daß es eingestellt wurde!!Habe aber keinen Bescheid über die Einstellung erhalten!!Die am Telefon hat mir gesagt,daß es wegen nicht vorgelegter Eigenbemühungen ist und das ich deshalb Post bekommen hätte!!Post habe ich nie erhalten!!
    Nun meine Frage:"Dürfen die mir das Geld komplett streichen,da ich auch noch einen 6-jährigen Sohn habe??

  • Komplett streichen dürfen die das geld nicht.Ich nehme mal an das du Bewerbungen vorlegen solltest und nicht zu dem Termin erschienen bist.Trotzdem hättest du da einen Bescheid bekommen müssen und beim erstenmal dürfen sie dir höchstens 10 Prozet deiner Leistungen streichen.Ich würde mal mit einem Bearbeiter reden und wenn das nichts bringt müßtest du zum Sozialamt gehen denn von der Luft kannst du ja wohl kaum leben.

  • Hast Du vielleicht eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben und Dich nicht an die darin vereinbarten Termine und die nötige Zahl der Bewerbungen gehalten??


    Wenn ja dann - sorry : warum fragt ihr immer erst nach wenn ihr Sanktionen etc. bekommt ??? Fragt bzw. lest doch einfach mal was ihr unterschreibt und fragt nach was passiert wenn ihr Euch nicht daran haltet.....


    Sorry - klingt vielleicht hart - aber ich verstehe das einfach nciht....

  • Moin,


    zunächst vergiss mal den Unsinn, den die anderen geschrieben haben.


    Erstmal musst du klären, ob es eine vorläufige Zahlungseinstellung oder eine Versagung von Leistungen ist.
    Beide sind Dir mitzuteilen, wobei der Unterscheid darin liegt, dass die vorläufige Zahlungseinstellung eine SGB II - Rechtsnorm ist, die Versagung sich hingegen aus dem SGB I (§§ 60 ff) ergibt.


    Die vorläufige Zahlungseinstellung darf max. für 2 Monate erfolgen, wird dann keine abschließende Entscheidung getroffen (z.Bsp. Aufhebung der Bewilligungsentscheidung) , sind die nicht ausgezahlten Leistungen nachzuzahlen.


    Die Versagung hingegen trifft bereits eine abschließende Entscheidung, nämlich dass Du keine Leistungen mehr erhälst.
    Diese Entscheidung kann aber (auch rückwirkend) aufgehoben und die Leistungen aus- bzw. nachgezahlt werden.


    Jetzt kommt das Beste: nach meiner fachlichen Meinung (ich bin Diplomverwaltungswirt und in einer ARGE tätig) sind beide Rechtsanwendungen in dem von Dir geschilderten Fall rechtswidrig.


    Warum? Der Gesetzgeber schafft in öffentlich-rechtlichen Normen des öfteren sogenannte "spezialgesetzliche Regelungen", auf deutsch: bestimmte Sachverhalte werden im
    Gesetz einzeln für sich geregelt.
    Dies ist auch der Fall, wenn Du z. Bsp. gegen Deine Eingliederungsvereinbarung verstoßen hast, hier wurde im § 31 SGB II geregelt, dass eine Sanktion eintritt (30 % des maßgebenden Regelsatzes). Die Sanktion kann im Wiederholungsfalle innerhalb der Jahresfrist auch 60 % betragen und bei der 2. Wiederholgung zur vollen Versagung der Leistungen führen, das aber nur für die betreffende Person.


    So wie Du das geschildert hast, will man Dich mit dem "großen Knüppel" dazu bewegen, Deine Eigenbemühungen nachzuweisen. Nun darf eine Behörde aber nur Maßnahmen ergreifen (und diese sogar nur androhen) wenn Sie dazu vom Gesetzgeber ermächtigt wurde und keine andere, auf den Sachverhalt zutreffende speziellere Rechtsnorm besteht.
    Dies ist hier aber der Fall. Also ab zur ARGE und die Auszahlung betreiben, höflich, aber bestimmt und wenn es sein muss über den Vorgesetzten.


    Für alle die dies lesen und mich gerne als Nestbeschmutzer bezeichnen, ich arbeite im öffentlichen Dienst, aber die Dummheit und Arroganz von Behörden(-mitarbeitern) kotzt mich trotzdem an.