Zurück zu den Eltern?

  • Hallo,


    folgende Situation: Ich bin 21, bin Sept. 07 aus meinem Elternhaus umgezogen wegen Ausbildung. Habe diese abgeschlossen und mache jetzt mein Fachabitur an der BOS. Nun sieht es aber notenmäßig nicht gut bei mir aus und nun muss ich mir Gedanken machen, was wenn ich fliege.


    So, nun nehmen wir an, ich schaffe die Probezeit nicht, muss ich dann wieder zu meinen Eltern zurück ziehen? Gibt es da eine bestimmte Frist bis wann ich wieder zurück gezogen sein muss (muss ja Wohnung kündigen usw.) Oder kann ich meine Wohnung behalten und ALG II beantragen?


    Ich möchte mich halt bemühen so schnell wie möglich eine Arbeit zu finden, was aber momentan ja eher schwer wird.


    Danke für eure Hilfe.


    Grüße

  • musst du nicht.


    Ich bin Ausbildungsabbrecherin. Hatte mir 7 Monate vor meinem Abbruch eine Wohnung gemietet. Die darf ich behalten. Das liegt daran, dass du einen eigenen Hausstand gegründet hast, wo du noch nicht hilfebedürftig warst. Dann können sie dich nicht verpflichten, wieder in den elterlichen Haushalt zurückzuziehen.


    Hoffe konnte dir helfen!