ALG II während freiwilligem Praktikum

  • Ich habe momentan folgende Lage: Ich (19, staatsangehörigkeit deutsch) wohne bedingt durch meinen bisher durchweg schulischen Werdegang noch bei meiner Mutter (geschieden, erhält für mich Unterhalt von meinem Vater, solange ich mich nachweislich weiterbilde bzw. an meiner Arbeitsmarktwertigkeit ohne Einkommen arbeite, sprich zB. ein Praktikum) und werde, wie sich aus dem oben genannten schließen lässt von Ihr mit allem grundlegenden was ich benötige versorgt (sprich Lebensmittel, Kleidung, etc).


    Mir stellt sich jetzt die Frage, ob und in welchem Rahmen ich berechtigt bin ALG II zu beantragen und ob es dem Amt dann "genügt", dass ich durch ein Praktikum meine Chancen auf dem Arbeitsmarkt (Durch praktische Erfahrungen in besagter Stelle) verbessere, oder die mich dort einfach rausholen und in etwas anderes reinstecken können. Dabei spreche ich nicht über Angebote von Arbeitsstellen (Welchen ich natürlich dankend nachgehen würde), sondern beispielweise in eine 1-Euro Maßnahme, deren Sinn ja in einem solchen Praktikum ebenfalls bedingt erfüllt ist (Sprich gewöhnung an den "Arbeitsalltag").


    Als Zusatzinfo möchte ich noch anfügen, dass das Praktikum freiwillig ist und unmittelbar mit dem von mir angestrebten Berufsziel in Verbindung steht (EDV u. Netzwerktechnik) sowie, dass dieses über den Zeitraum von 6 Monaten geht.


    Weiterhin zahle ich meiner Mutter weder Miete, noch unterstütze ich sie (auf Grund des fehlenden Einkommens) finanziell.


    In welchem Punkt ich mich ausserdem vergewissern möchte ist, ob meine recherche, dass mit oben genannter Situation eine Bedarfsgemeinschaft vorliegt, und ich somit lt. Informationen auf der Webseite 90 % der Regelleistung (was € 316 entspricht) erhalte, korrekt ist.


    Ich danke vielmals im Vorraus für Eure Hilfe.


    Mit freundlichen Grüßen,
    Stefan


    //nochmals ein zusatz bezüglich der Bedigungen einer Bedarfsgemeinschaft: Mein Familianstand ist ledig.

  • Hallo Stefan,


    Es kommt darauf an was deine Mutter für ein Einkommen hat. Du bekommst Unterhalt von deinem Vater und der wird in die Berechnung mit einfließen. Wenn du Alg II beantragen willst, zählt ihr als Bedarfsgemeinschaft und somit wird jegliches Einkommen gerechnet. Staatliches KG bekommst du sicher nicht da du nur ein Praktikum machst und keine Ausbildung absolvierst.
    Versuch über das A-Amt an einen Ausbildungsplatz zu kommen dann kannst du auch wieder das staatliche KG bei der Kindergeldkasse beantragen. Habt ihr schon mal versucht Wohngeld zu beantragen?

  • Hallo Data,


    Also ich gehe von einem ungefähren Bruttowert monatlich von ca. 1000-1200 Euro aus, da ich keine genauen Zahlen habe aber ungefähr weiss, dass es sich in diesem Rahmen befindet.


    Dazu: Wir bezahlen für die Wohnung keine Miete, da unser Vermieter meine Großmutter ist,
    und meine Mutter für sie Kocht, einkauft, etc.


    Sprich wir kommen so um den Dreh immer hin. Da jetzt bedingt dadurch, dass meine weiterbildung nur bis 1. Dezember gelaufen ist, kein Kindergeld für diesen Monat kommt, und ich auch die Fahrtkostenerstattung nichtmehr erhalte, mor jedoch noch einiges an Unkosten für die 2 Prüfungstermine dort auferlegt werden (ca. 30€ für Einzeltickets Hin- und Rückfahrt, haben wir momentan einen argen engpass.


    Allerdings, so habe ich erfahren, bekommen wir während des Praktikums Kindergeld, sowie Unterhalt.
    Wohngeld weiss ich leider nicht drüber bescheid, denke aber nicht, dass wir das beziehen bzw. ob das überhaupt möglich ist wenn wir keine Miete zahlen (falls das was damit zu tun hat)


    liebe Grüße,
    Stefan

  • Hallo Stefan,
    wenn ihr keine Miete zahlen müßt dann habt ihr schlechte Karten um Alg II zu bekommen. Vielleicht kannst du mit deiner Mutter verhandeln, dass sie dir einen Anteil von dem Unterhalt deines Vaters abtritt, damit du wenigstens etwas Bares in der Tasche hast.
    LG Data