Ich habe momentan folgende Lage: Ich (19, staatsangehörigkeit deutsch) wohne bedingt durch meinen bisher durchweg schulischen Werdegang noch bei meiner Mutter (geschieden, erhält für mich Unterhalt von meinem Vater, solange ich mich nachweislich weiterbilde bzw. an meiner Arbeitsmarktwertigkeit ohne Einkommen arbeite, sprich zB. ein Praktikum) und werde, wie sich aus dem oben genannten schließen lässt von Ihr mit allem grundlegenden was ich benötige versorgt (sprich Lebensmittel, Kleidung, etc).
Mir stellt sich jetzt die Frage, ob und in welchem Rahmen ich berechtigt bin ALG II zu beantragen und ob es dem Amt dann "genügt", dass ich durch ein Praktikum meine Chancen auf dem Arbeitsmarkt (Durch praktische Erfahrungen in besagter Stelle) verbessere, oder die mich dort einfach rausholen und in etwas anderes reinstecken können. Dabei spreche ich nicht über Angebote von Arbeitsstellen (Welchen ich natürlich dankend nachgehen würde), sondern beispielweise in eine 1-Euro Maßnahme, deren Sinn ja in einem solchen Praktikum ebenfalls bedingt erfüllt ist (Sprich gewöhnung an den "Arbeitsalltag").
Als Zusatzinfo möchte ich noch anfügen, dass das Praktikum freiwillig ist und unmittelbar mit dem von mir angestrebten Berufsziel in Verbindung steht (EDV u. Netzwerktechnik) sowie, dass dieses über den Zeitraum von 6 Monaten geht.
Weiterhin zahle ich meiner Mutter weder Miete, noch unterstütze ich sie (auf Grund des fehlenden Einkommens) finanziell.
In welchem Punkt ich mich ausserdem vergewissern möchte ist, ob meine recherche, dass mit oben genannter Situation eine Bedarfsgemeinschaft vorliegt, und ich somit lt. Informationen auf der Webseite 90 % der Regelleistung (was € 316 entspricht) erhalte, korrekt ist.
Ich danke vielmals im Vorraus für Eure Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen,
Stefan
//nochmals ein zusatz bezüglich der Bedigungen einer Bedarfsgemeinschaft: Mein Familianstand ist ledig.