Hallo leute,
da ich nicht mehr weiter weiß versuche ich nun hier eine Antwort zu meinem Fall zu bekommen.
Also es ist folgendermaßen:
- Ich hab 2006 eine schulische Ausbildung abgeschlossen (2 Jahre Bafög bekommen) da ich schon alleine gewohnt habe.
- bis Aug. 2008 habe ich Zeitarbeitsjobs und eine Maßnahme von der ARGE machen müssen.(Ausbildung nichts gebracht)
- Im Aug. 2008 habe ich eine Betriebliche Ausbildung angefangen.
so das erst mal die fakten nun hatte ich bevor ich die ausbildung angefangen habe bei der BAB Stelle angerufen und nachgefragt ob ich es bekommen würde, die sagten mir dort am Telefon "Nein, weil ich ja 2 Jahre BafäG bekommen habe. Ich muss dann Arbeitslosengeld II beantragen.
So nun habe ich die Ausbildung angefangen gehabt und am 4. Aug. mein Antrag auf Arbeitslosengeld II gestellt. Ende August ruft mich ein Bearbeiter an und sagt mir ich solle ihm doch bitte meinen Lebenslauf schicken er bräuchte den.
Danach hat sich keiner mehr bei mir gemeldet keine Ablehnung nicht, ich habe 20 mal dort angerufen mir wurde immer gesagt das mein Antrag noch nicht bearbeitet worden ist usw. das zog sich bis ende Oktober Anfang November, bis es mir irgendwann gereicht hat ich hab mir einen Tag Urlaub genommen und bin dahin. Nach 2 Stunden warten wurde ich in ein Zimmer gerufen wo ein Mann mir gesagt hat das ich überhaupt kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II hätte und er nicht machen könnte weil es eine 2te Ausbildung ist und das nicht unterstützt wird. So für diese Antwort hat er sich 3 Monate Zeit gelassen indem ich kein Pfennig Geld bekommen habe und mir Geld leihen musste und mein Dispo auf maximum gereizt ist. Ich war kurz davor die Ausbildung zu kündigen als ich dann von einer anderen Stelle erfahren habe das ich bevor ich Hartz 4 bekomme BAB beantragen muss und das abgelehnt wird. So das hat mir keiner bei der ARGE gesagt. am 4. Nov hab ich also mein Antrag auf BAB eingereicht und warte auch da bis heute auf eine Antwort, das ich kein Geld mehr habe um Miete usw zu bezahlen interessiert keinen, ich verdiene in der Ausbildung (280€ Netto). Das einzigste was ich bisher bekommen habe das noch unterlagen fehlen würden, das war genau gestern, so die Unterlagen hab ich heute hingefaxt und nun warte ich wieder...
Zu meiner eigentlichen Frage:
Nun ist es ja so, die ARGE hat mich 3 Monate warten lassen bevor sie mir gesagt haben was nun ist und das auch nur weil ich persönlich dort war(Antragstellung anfang Aug.). BAB habe ich am 4 Nov. beantragt, diese Sache ist die BAB zahlt nicht rückwirkend, das heisst ich würde wenn es genehmigt wird erst geld ab 4. Nov bekommen! Aber was ist mit den 3 Monaten in denen ich mich verschulden musste und vorallem sitzt mir jetzt die Bank im Nacken, muss dafür die ARGE aufkommen???
Es kann doch nicht sein das die sich so zeit lassen und mich dumm stehen lassen mir am telefon nichts sagen usw, ich dadurch 3 Monate kein Cent bekommen habe und das Geld ist jetzt weg? Pech gehabt??? oder wie?
Es ist ja so man bekommt BAB bei einer Zweitausbildung wenn die Erstausbildung nichts gebracht hat und man damit keinen Job finden kann, ich denke eigentlich das das bei mir der Fall sein wird, trotzdem wäre es erst ab dem 4. Nov und es kann doch nicht sein weil die ARGE mich da so lange hängen lassen hat das die Monate verloren sind? Ausserdem ist es ja so das wenn BAB in diesem Fall abgelehnt wird dann würde ich auch Hartz IV bekommen, BAB wird ja selbst wenn es angenommen wird erst ab Nov bezahlt also quasi für die anderen Monate abgelehnt, muss dann nicht die ARGE dafür aufkommen?
greift in meinem Fall nicht auch das zehnte Sozialgesetzbuch § 28:
§ 28
Wiederholte Antragstellung
Hat ein Leistungsberechtigter von der Stellung eines Antrages auf eine Sozialleistung abgesehen, weil ein Anspruch auf eine andere Sozialleistung geltend gemacht worden ist, und wird diese Leistung versagt oder ist sie zu erstatten, wirkt der nunmehr nachgeholte Antrag bis zu einem Jahr zurück, wenn er innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Monats gestellt ist, in dem die Ablehnung oder Erstattung der anderen Leistung bindend geworden ist. Satz 1 gilt auch dann, wenn der rechtzeitige Antrag auf eine andere Leistung aus Unkenntnis über deren Anspruchsvoraussetzung unterlassen wurde und die zweite Leistung gegenüber der ersten Leistung, wenn diese erbracht worden wäre, nachrangig gewesen wäre.
ich bin für jeden Rat dankbar weil ich nicht weiss wie ich sonst das geld überall zurückzahlen soll wenn ich keine rückwirkende zahlung bekomme.
MFG