Anspruch auf Harz IV Ja oder Nein?

  • Hallo alle zusammen,


    ich habe eine kurze und rein informative Frage. Es geht darum das ich am 01.03.09 mit meiner Freundin zusammenziehen werde. Ich verdiene zur Zeit recht gut als Systemadministrator in einer Chemiefirma (ca. 1600€ Netto).


    Meine Freundin bezieht seit Anfang November Arbeitslosengeld + Harz IV da sie ja zur Zeit noch mit Ihrer Tochter allein lebt.


    Der Anspruch auf Arbeitslosengeld endet komischer weise schon zu Anfang Mai also nach 6 Monaten was mir nicht ganz einleuchtet da meine Freundin in den Lezten 3 Jahren, 2Jahre gearbeitet hat. Allerdings 2 verschiedene Jobs wo ca. 6 Monate zwischen lagen. Also müsste ihr ja schon mal 1 Jahr Arbeitslosengeld I zu stehen?! Wir sind grad dran das mit der Arge zu klären.


    Meine eigentliche Frage ist nun wenn ich mit Ihr zusammen ziehe verliert sie automatisch den Anspruch auf Harz IV weil wir dann als Eheähnliche Gemeinschaft durchgehen? Oder gibt es eine Möglichkeit wie sie weiterhin Harz IV beziehen kann?


    Als Erläuterung zum dem Ganzen, da es vielleicht so aussieht das wir nur auf das Geld von Vater Staat scharf sind ;D
    Wir hatten damit gerechnet das sie 12 Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld I hat,da wir im März umziehen und sie derzeit eine Ausbildungsstelle für 2009 sucht, um somit bis zum Beginn dieser im Aug/Sep 09 noch etwas mehr Geld zur Verfügung zu haben.


    Vielen Dank für Eure Antworten und Tipps schon mal von meiner Seite

  • Ist schon richtig mit den 6 Monaten..jedenfalls so wie ich es verstehe.....Wenn man nachliest steh da immer daß man ununterbrochen 24 Monate gearbeitet haben muss um 12 Monate ALG 1 zu bekommen. Müsste auch im Bescheid gestanden haben...


    Bei Deinem Verdienst würde bei einem Zusammenziehen wohl kein Harzt 4 Anspruch mehr bestehen.
    Damit müsstest Du auch die KK Deiner Freundin zahlen.


    Aber: du kannst die Unterstützung die Du für sie zahlen musst ( inkl. der Krankenkassenkosten) von der Steuer absezten unter Unterstützung bedürftiger Angehöriger. Google mal danach...


    Ansonsten kannst Du Dir den Bezug von Hartz 4 auch mal hier auf der Seite im Hartz 4 Rechner ausrechnen lassen...

  • Um 1 Jahr ALG zu bekommen muß sie mindestens ein Jahr durchgehend gearbeitet haben.Wenn ihr zusammenzieht dann wird dein Einkommen angerechnet und sie bekommt nichts mehr.Finde ich auch in Ordnung so.Für die Tochter bezieht sie ja Kindergeld und Unterhalt und den Rest mußt du halt dann mittragen.