Hallo alle zusammen,
ich habe eine kurze und rein informative Frage. Es geht darum das ich am 01.03.09 mit meiner Freundin zusammenziehen werde. Ich verdiene zur Zeit recht gut als Systemadministrator in einer Chemiefirma (ca. 1600€ Netto).
Meine Freundin bezieht seit Anfang November Arbeitslosengeld + Harz IV da sie ja zur Zeit noch mit Ihrer Tochter allein lebt.
Der Anspruch auf Arbeitslosengeld endet komischer weise schon zu Anfang Mai also nach 6 Monaten was mir nicht ganz einleuchtet da meine Freundin in den Lezten 3 Jahren, 2Jahre gearbeitet hat. Allerdings 2 verschiedene Jobs wo ca. 6 Monate zwischen lagen. Also müsste ihr ja schon mal 1 Jahr Arbeitslosengeld I zu stehen?! Wir sind grad dran das mit der Arge zu klären.
Meine eigentliche Frage ist nun wenn ich mit Ihr zusammen ziehe verliert sie automatisch den Anspruch auf Harz IV weil wir dann als Eheähnliche Gemeinschaft durchgehen? Oder gibt es eine Möglichkeit wie sie weiterhin Harz IV beziehen kann?
Als Erläuterung zum dem Ganzen, da es vielleicht so aussieht das wir nur auf das Geld von Vater Staat scharf sind ;D
Wir hatten damit gerechnet das sie 12 Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld I hat,da wir im März umziehen und sie derzeit eine Ausbildungsstelle für 2009 sucht, um somit bis zum Beginn dieser im Aug/Sep 09 noch etwas mehr Geld zur Verfügung zu haben.
Vielen Dank für Eure Antworten und Tipps schon mal von meiner Seite