Kind in grunbuch eintragen, wenn Mutter Hartz IV beantragt

  • ich habe schon nachgesehen ob mein Problem schon behandelt wurde, bin jedoch nicht fündig geworden
    und weiß auch nicht, ob ich hier richtig bin aber vielleicht kann mir ja jemand helfen.


    Ich wohne mit einem noch verheirateten mann(A) der ein Haus besitzt, in dem zur Zeit seine Frau(B) mit seinem 9 jährigen Sohn (C) lebt. Im Grundbuch ist nur A eingetragen, da das haus weit vor der Eheschließung gekauft wurde und es zur Altersvorsorge dienen soll. Nun will B sich nur scheiden lassen und aus dem Haus auziehen, wenn A C Grundbuch eintragen lässt oder das Haus verkauft und C auszahlt.


    Ich sehe da jedoch einige Probleme:
    1. wenn A u. B sich scheiden lassen, muss B Hartz IV beantragen, da C bei B bleibt, befürchte ich, dass
    das Amt den Grundbucheitrag als Vermögen von C anrechnet und verlangen kann, dass A C auszahlt.
    stimmt das so?
    2. kann es aber auch sein, dass B zum Wohle von C verlangt, C auszuzahlen?.
    3. Was hat B überhaupt für Ansprüche das Haus betreffend?
    4. Welches Recht hat B eigentlich, A vorzuschreiben das Haus zu verkaufen oder C. ins Grundbuch
    eintragen zu lassen?
    5. Cst das einzige Kind von A und somit von Rechtswegen alleierbe, das sollte doch ausreichend sein?
    6 da A nur ein geringes Einkommen hat, davon noch unterhalt zahlen muss, bleibt zum sparen fürs Alter
    nichts übrig. Nur das Haus. Kann ein Notar es zulassen, dass die Altersvorsorge von A aufs Spiel
    gesetzt wird?


    wer kann mir da schnell helfen, damit ich A vielleicht noch ins Gewissen reden kann, denn er hat bereits
    für Mo. 1.12.08 einen Notartermin gemacht, wo B. mit hingeht.


    PS. Wir hatten bereits einen Testamentsentwurf machen lassen, den B aber nicht akzeptiert. Ich verstehe
    nicht, dass B überhaupt berechtigt ist über das Vermögen von A zu bestimmen.

  • Hallo!


    Das C Alleinerbe ist stimmt so nicht. Dem Kind steht der Pflichteil zu ( 50%) ! Mehr nicht. Und falls A mal wieder heiratet z.b steht der Frau auch ein Pflichtteil zu.und der sog Vorraus! das sind zumeist alle Haushaltsgegestände unabhängig vom Wert sowie das Auto! ..Wenn kein anderslautendes Testament vorhanden ist...
    Zum Alleinerben kann man jmd. nur duch ein Testament einsetzen.... Ansonsten gilt die gesetzliche Erbfolge.


    ganz so einfach wie Du anscheinend meinst ist das Erbrecht nun doch nicht.. Nicht in jedem Fall ist ein Kind immer Alleinerbe.


    Ich würde in diesem Fall dafür plädieren, einen Anwalt aufzusuchen und sich beraten zu lassen...


    falls C ins grundbuch eingetragen wird, kann auch dort die Arge unter Umständen verlangen, daß das Grundstück verwertet wird.... Hängt aber vom Einzelfall ab..


    Noch was Auch wenn die Ehefrau nicht im Grundbuch steht ( ihr also nichts vom Haus gehört ) so ist doch der Wertzuwachs den das haus in der Ehe erfahren hat bestandteil des Zugewinns ! Und der muss ausgegelichen werden.....Denn die Ehefrau hat am Zugewinn mitgewirkt.


    Nebenbei spielt es es heute keine Rolle mehr ob B sich scheiden lassen will! ist das Trennungsjahr um wird geschieden.... Und dann muss B ausziehen wenn es nicht Ihr Haus ist..... Alernativ wäre ein Mietvertrag rechtens , den aber die Arge nicht übernehmen wird, da es eben nicht ihr Haus ist und damit bestimmt nicth angemessen..

  • hallo Leatitia
    vielen dank für die schnelle Antwort,
    ich dachte jedoch, wenn A geschieden ist und nicht wieder heiratet, dass C dann der Alleinerbe ist.
    Zugewinnausgleich müsste geklärt werden, da während der Ehe bereits 1000m² von dem Grundstück verkauft wurden
    und somit der Gesamtwert geringer geworden ist, das ist so mein Gedanke.

  • Auf den Gesamtwert kommt es beim Zugewinnausgleich nicht direkt an.


    Es kommt darauf an was jede partei vor der Ehe gehabt hat und was jede partei zum Ende der Ehe hat....Diese Differenz muss ausgegelichen werden....


    Muss echt ein Anwalt klären.....


    Wer übrigens garantiert Dir das A nicht wieder heiratet, oder noch ein Kind bekommt?? Oder noch irgendwo eines auftaucht von dem keiner bisher weiß?

  • Hallo Laetitia,
    nun bin ich weiter gekommen und informiere dich über den Stand der Dinge, für den Fall, dass es für dich von Interesse ist.


    Los gehts:
    A war mit B beim Notar. B hat sofort angefangen von Ihrem Recht gebrauch machen zu wollen, C ins Grundbuch eintrage zu lassen. Der Notar jedoch hat ihr klar zu verstehen gegeben, dass sie absolut keine Rechte diesbezüglich hat. Da B nichts mit in die Ehe gebracht hat und während der Ehe auch kein Vermögen zustande gekommen ist hat, gibt es auch keinen Zugewinnausgleich. Normal müsste Sie sogar an A noch zahlen, da sie bereits seit einem Jahr mietfrei in dem Haus
    von A lebt.
    Die einzige Möglichkeit die noch besteht ist, nachträglich einen Ehevertrag aufzusetzen indem festgelegt wird, dass C Alleinerbe ist und B im Gegenzug auf sämtliche Ansprüche, sprich Kindesunterhalt, verzichtet.


    Da stellt sich natürlich die Frage, da B Hartz IV beantragen muss, inwieweit das Amt dann für das Kind mit aufkommt?
    Ich sehe das so: wenn der Ehevertrag so aufgestellt wird und B freiwillig auf Unterhaltsforderung von A verszichtet, kann B doch nicht die Zahlung des fehlenden Betrag vom Amt erwarten.
    Vielleicht liege ich da mit meinem Gedankengang auch falsch.


    Danke übrigens für deine schnellen Reaktionen


    Gruß
    Henriette

  • Ich verstehe nicht so ganz warum die Nochfrau unbedingt möchte das dein Freund das alles schriftlich festlegt und beurkunden lassen soll.Tatsache ist doch das der Sohn sowieso irgendwann der Erbe wäre es kommt nur darauf an in welcher Höhe.Dein Freund sollte sich genau überlegen was er da unterschreiben soll denn es könnte ja durchaus sein das er im laufe der Jahre nochmal Vater wird und den anderen Kind wäre es nachher nicht fair gegenüber wenn einer alles kriegt und der andere nichts.Warum will sie überhaupt auf den Unterhalt verzichten ich glaube kaum das sie da beim Amt durchkommt.Könnte es sein das der Junge gar nicht von deinem Freund ist und sie auf diesem Weg nur sicher gehen will das er später mal was erbt?

  • Nöö - der Sohn wäre nur dann automatisch Allein- Erbe, wenn keine anderen Kinder mehr kommen ! Und wer kann das schon mit 100%iger Gewissheit ausschließen..... Da möchte jmd sein Kind absichern - kann ich gut verstehen.... Denn alle Kinder sind gleich erbberechtigt ohne Testament,..


    Heiratet der Vater z.b wieder, dann gibts für Sohn aus erster Ehe eben nur den Pflichtteil - denn die neue Frau kann auch einen Pflichtteil beanspruchen sowie den großen Vorraus ( allen Haushaltsgegenstände und dad Familienauto u. a...


    Es würde auch bei einem Testament nie nur ein Kind alles bekommen ! Denn alle Kinder haben einen Anspruch auf den Pflichtteil.


    Und ob das Kind wirklich vom Freund ist ist völig irrelevant , wenn der vermeintliche Vater die Vaterschaft nicht innerhalb eines Jahres nach der Geburt anficht, dann ist es rechtlich gesehen eben sein Sohn - mit allen Rechten und Pflichten. Und das bezieht sich auch auf das Erbe........


    Ganz so einfach ist das Erbrecht eben nicht.....