ich habe schon nachgesehen ob mein Problem schon behandelt wurde, bin jedoch nicht fündig geworden
und weiß auch nicht, ob ich hier richtig bin aber vielleicht kann mir ja jemand helfen.
Ich wohne mit einem noch verheirateten mann(A) der ein Haus besitzt, in dem zur Zeit seine Frau(B) mit seinem 9 jährigen Sohn (C) lebt. Im Grundbuch ist nur A eingetragen, da das haus weit vor der Eheschließung gekauft wurde und es zur Altersvorsorge dienen soll. Nun will B sich nur scheiden lassen und aus dem Haus auziehen, wenn A C Grundbuch eintragen lässt oder das Haus verkauft und C auszahlt.
Ich sehe da jedoch einige Probleme:
1. wenn A u. B sich scheiden lassen, muss B Hartz IV beantragen, da C bei B bleibt, befürchte ich, dass
das Amt den Grundbucheitrag als Vermögen von C anrechnet und verlangen kann, dass A C auszahlt.
stimmt das so?
2. kann es aber auch sein, dass B zum Wohle von C verlangt, C auszuzahlen?.
3. Was hat B überhaupt für Ansprüche das Haus betreffend?
4. Welches Recht hat B eigentlich, A vorzuschreiben das Haus zu verkaufen oder C. ins Grundbuch
eintragen zu lassen?
5. Cst das einzige Kind von A und somit von Rechtswegen alleierbe, das sollte doch ausreichend sein?
6 da A nur ein geringes Einkommen hat, davon noch unterhalt zahlen muss, bleibt zum sparen fürs Alter
nichts übrig. Nur das Haus. Kann ein Notar es zulassen, dass die Altersvorsorge von A aufs Spiel
gesetzt wird?
wer kann mir da schnell helfen, damit ich A vielleicht noch ins Gewissen reden kann, denn er hat bereits
für Mo. 1.12.08 einen Notartermin gemacht, wo B. mit hingeht.
PS. Wir hatten bereits einen Testamentsentwurf machen lassen, den B aber nicht akzeptiert. Ich verstehe
nicht, dass B überhaupt berechtigt ist über das Vermögen von A zu bestimmen.