Im Januar gearbeitet, im Februar kein Anspruch?

  • Vielleicht kennt sich ja jemand aus. Kann das sein?
    Ich bin bis 31.12.2008 Schülerin eines Abendgymnasiums und beziehe BaföG. Von 01.12.2008 - 31.01.2009 gehe ich Arbeiten. Ab 01.02.2009 bin ich definitiv ohne Arbeit. Ich habe einen Arbeitsvertag unterschrieben und diesen in Kopie mit meinem Antrag bei der HArtz 4 Stelle eingereicht. Die nette Dame meinte, da ich im Januar Geld verdiene, habe ich im Februar keinen Anspruch auf Leistungen. Sie will mich erst am 01.03.2009 melden. Um Krankenversicherung etc. soll ich mich selbst kümmern. Zitat."Wenn sie nicht plane krank zu werden, brauche sie sich auch nicht versichern." Nachdem ihr die Argumente ausgegangen sind, meinte sie, ich würde sie persönlich angreifen. (Ich war zwar verärgert, aber ich bin stets sachlich geblieben).


    Ich verstehe das ganze nicht. Warum kann sie bestimmen, dass ich mein Januar Gehalt, was ich Mitte des Monats bekomme und mit dem ich meine Rechnungen zahle, für den Monat Februar verwenden soll? Für das Geld bin ich Arbeiten gegangen und habe es mir verdient. Außerdem bin ich doch zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht bei dieser kompeteten Behörde gemeldet. HILFE!


    Der nächste Hammer ist.....
    Ich bewerbe mich im Januar an der Uni und sie will mir ab 01. April die Leistungen einstellen. Es ist doch noch gar nicht sicher, ob ich für den Studiengang zugelassen werde und auch nicht wann ich mit dem Bezug von BaföG rechnen kann. Dürfen die das?

  • Da hat man dir schlicht und einfach totalen Mist erzählt im Amt.Na ja manchmal denke ich sowieso das die Mitarbeiter dort die Leistungen vom eigenen Konto überweisen sollen.Also das ist so du stellst ab Februar einen ganz normalen Antrag und den müssen sie auch bearbeiten.Das hat überhaupt nix damit zu tun ob du bis ende Januar arbeitest denn das Geld bekommst du ja für den Monat Januar und es wird dir ja auch in diesem Monat ausgezahlt.Etwas anderes wäre es wenn du das Gehalt für den Monat Januar im Februar bekämst was ja bei manchen Betrieben gemacht wird dann würde dies auch als dein Einkommen im Februar berechnet.Ich verstehe auch nicht wie du solche Auskünfte bekommen kannst im Bezug auf die Krankenversicherung.Sollte dein Antrag abgelehnt werde was ich nicht glaube dann müßtest du Widerspruch einlegen.Es kann sein das du nur einen befristeten Bescheid erhälst und ob du nun zum Studium angenommen wirst oder nicht da kannst du trotzdem erst mal einen neuen Antrag stellen kurz bevor dein Bewilligungszeitraum abläuft.Nur nicht immer alles vorher so sagen denn eine Veränderungsmitteilung geht immer noch aber du hast erst mal Geld zum Leben.Bei der Bafög Stelle sind sie ja auch nicht die schnellsten und zurückzahlen kannst du immer noch.

  • Vielen Dank für Eure Antworten. Puhhh, so langsam komme ich wieder runter. Ich habe echt gedacht, dass die mir mein Geld für Dezember und Januar streitig machen können. Bin echt am überlegen ob ich einen Anwalt einschalten soll, da es nichts bringt, dass ich nochmal mit dieser Frau spreche. Mitlerweile ist mir auch bewusst geworden, dass ich besser gar nicht erwähnt hätte, dass ich studieren gehen werde. Nun ja, ich bin einfach nicht davon ausgegangen, dass es so enden wird.

  • Mit dem Anwalt würde ich erst mal warten denn er wird auch nichts machen ehe du nicht einen Bescheid hast egal ob positiv oder negativ und dann mußt du sowieso erst in Widerspruch gehen bevor du da vor Gericht gehst.Aber mach dich nicht verrückt es ist ja nicht gesagt das diese Dame vom Amt Deinen Antrag bearbeiten wird und wenn dann hat sie sich auch an die Gesetze zu halten und kann die sich nicht zurechtbiegen wie sies gerade gerne hätte.