Vielleicht kennt sich ja jemand aus. Kann das sein?
Ich bin bis 31.12.2008 Schülerin eines Abendgymnasiums und beziehe BaföG. Von 01.12.2008 - 31.01.2009 gehe ich Arbeiten. Ab 01.02.2009 bin ich definitiv ohne Arbeit. Ich habe einen Arbeitsvertag unterschrieben und diesen in Kopie mit meinem Antrag bei der HArtz 4 Stelle eingereicht. Die nette Dame meinte, da ich im Januar Geld verdiene, habe ich im Februar keinen Anspruch auf Leistungen. Sie will mich erst am 01.03.2009 melden. Um Krankenversicherung etc. soll ich mich selbst kümmern. Zitat."Wenn sie nicht plane krank zu werden, brauche sie sich auch nicht versichern." Nachdem ihr die Argumente ausgegangen sind, meinte sie, ich würde sie persönlich angreifen. (Ich war zwar verärgert, aber ich bin stets sachlich geblieben).
Ich verstehe das ganze nicht. Warum kann sie bestimmen, dass ich mein Januar Gehalt, was ich Mitte des Monats bekomme und mit dem ich meine Rechnungen zahle, für den Monat Februar verwenden soll? Für das Geld bin ich Arbeiten gegangen und habe es mir verdient. Außerdem bin ich doch zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht bei dieser kompeteten Behörde gemeldet. HILFE!
Der nächste Hammer ist.....
Ich bewerbe mich im Januar an der Uni und sie will mir ab 01. April die Leistungen einstellen. Es ist doch noch gar nicht sicher, ob ich für den Studiengang zugelassen werde und auch nicht wann ich mit dem Bezug von BaföG rechnen kann. Dürfen die das?