Selbständig und Hartz4

  • Hallo,
    ich habe folgendes Problem.
    Um nicht mehr auf Hartz4 angewiesen zu sein, hab ich mich selbständig gemacht.
    Einstiegsgeld wurde beantragt und bewilligt.
    Wie es dann so ist, läuft es die ersten Monate nicht so dolle, ging dann aber nach ca. 4 Monaten gut los..Umsatz stimmte, und ich habe dann bald dem Arbeitsamt mitgeteilt, dass ich vorerst nicht weiter auf Hilfe angewiesen bin.
    Das Arbeitsamt hat dann die Einnahme-Überschußrechnung auf deren Vordrucken bekommen.
    Das Problem nun ist:
    die letzten beiden Monate habe ich größere Summen an Umsatz gemacht.
    Das heisst die Gesamtsumme für den gesamten Zeitraum sieht gutaus, aber verzerrt die Zahlen. Das AA errechnet nun einen Durchschnittsverdienst, so dass ich auch in den ersten Monaten nicht mehr hilfebedürftig war, was ja so nicht stimmt. Ich war ja die ersten Monate darauf angewiesen....


    Ist das rechtens so?


    Vielen Dank...

  • Ja, das ist in der Tat rechtens. Bei einer Selbstständigkeit schwankt das Einkommen gewohnheitsgemäß von Monat zu Monat. Um trotzdem ein regelmäßiges Einkommen zu ermitteln, wird das gesamte Einkommen eines Bemessungszeitraums (i. d. R. 6 Monate) zusammengerechnet und auf die Monate aufgeteilt.


    In deinem Fall mag das nachteilig sein, aber überleg mal, jemand verdient in einem Monat 600 EUR und in den anderen 5 Monaten gar nichts, weil die Aufträge fehlen. Soll er dann für einen Monat kein Geld bekommen, obwohl sein Verdienst in 6 Monaten den Grundfreibetrag von insgesamt 600 EUR nicht übersteigt?


    Du wirst wohl leider in den sauren Apfel beißen müssen, während diese Regelung vielen anderen Geld einspart.


    Liebe Grüße,
    Jana