der freund meiner mitbewohnerin wohnt eigentlich nich bei uns, er hat seine eigene wohnung, so 10 minuten zu fuß von uns entfernt, hat diese jetz 1 jahr lang durch hartz4 bezahlt bekommen, nutzt die wohnung aber gar nicht sondern ist dauerhaft bei uns, dasheist er schläft maximal 1 nacht pro monat bei sich und geht ab und an mal seine post kontrollieren, das wars so ziemlich, jetz wollt ich ma fragen ob der das überhaupt darf, es is ja auch sinnlos ihm eine wohnung zu finanzieren, wenn er diese überhaupt nicht nutzt.
joa, falls sich jemand damit auskennt, mich würde das ma interessieren.
lg, muukuu
-
-
Ganz einfach und klare Antwort: NEIN das darf er nicht und wenn das rauskommt, dann werden die gesamten Kosten der Unterkunft für diesen Zeitraum zurückverlangt!! Und das fände ich nur gerecht, immerhin zahlt der Staat hier für etwas, das er überhaupt nicht in Anspruch nimmt
-
ok, das wollt ich nur wissen.jetz isses so das er seit oktober ne ausbildung hat un deswegen unterstützung von seinen eltern un bab bekommt, aber für das eine jahr müsste er doch eigentlich zurückzahlen müssen oder? gibs da irgenden paragraphen? nich das ich ihn verpetzen will, aber ich würd ihm das doch gerne ma unter die nase halten, weil ich es auch nich gut finde, aber ohne irgenden beweis glaubt der mir das wieder nich
-
Drücke Ihm das telefon in der Hand und sag ihm er möchte da bitte anrufen !!! die werden Ihm schon das passende sagen *lol*
Ähnliche Themen im Forum
-
- Thema
- Antworten
- Letzte Antwort
-
-
-
-Verheiratet- Recht auf eigene Wohnung ? 8
- eine chance
-
- Antworten
- 8
- Zugriffe
- 16k
8
-
-
-
-
!Sachbearbeiter zögert den Fall meiner Mutte aus (whg. gekündigt)! 5
- dabla
-
- Antworten
- 5
- Zugriffe
- 8,5k
5
-
-
-
-
...ein Kind einfach weggedacht... 1
- Shalimar66
-
- Antworten
- 1
- Zugriffe
- 6,7k
1
-
-
-
-
"Neuvorstellung" ;O)
- engjell
-
- Antworten
- 0
- Zugriffe
- 3,9k
0
-
-
-
-
"Nichtgewährung der Kosten der Unterkunft und Heizung" 12
- ~jule~
- Wohnung und Miete
- ~jule~
-
- Antworten
- 12
- Zugriffe
- 18k
12
-