Hallo ihr!
Ihr hab mal eine Frage.
Derzeit bekomme ich ALG I in Höhe von 850 EUR.
Nun ist es so, daß ich einen Stellenvorschlag (Rechtsfolge!) von der ARGE erhalten habe, mich bei einer Zeitarbeitsfirma zu bewerben. Ich hab mich dort beworben und bin nun kurz vor der Vertragsunterzeichnung. Die Bezahlung dort ist aber bekanntlich sehr schlecht. Ich würde dort nur genausoviel bekommen wie als Arbeitsloser. (850 EUR)
Das Problem ist: Was geschieht, wenn ich bei dieser Zeitarbeitsfirma, etwa nach 5 Monaten, meinen Job verliere (das ist bei ZA-Firmen ja nix ungewöhnliches) und wieder auf meinen Arbeitslosengeldanspruch zurückgreifen muß? Dann wird doch eine neue Berechnungsgrundlage genommen und ich versaue mir doch dann meinen ganzen Schnitt.... Bekomme ich dann aufgrund dieses schlechter bezahlten Jobs weniger ausbezahlt wie vorher?
Grüße
Snoopy