Hallo
ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen
Sachverhalt:
ich habe 2 Kinder von meinen Exmann sie bekommen Unterhalt und das Kindergeld = Betrag ist Höher als ihr Regelsatz.
habe eine Lebenspartner der Harzt IV bekommt
ich bin in der Ausbildung und bekomme Ausbildungsvergütung und BAB in den Kinderbetreuungskosten enthalten sind
Nun meinte das Amt das mein BAB als volles Einkommen angerechnet wird obwohl ich kein Harzt IV mehr bekomme und aus der Bedarfsgemeinschaft raus gefallen bin.
Habt ihr Urteile oder auch Gesetze in dem das genau beschrieben ist was als einkommen zählt - ich hatte nicht gefunden
Danke
leonicole22