Was zählt bei AGL II nicht als Einkommen 3
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Halbwaisenrente (0) 0%
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andere Leistungen (1) 33%
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staatliches Kindergeld (0) 0%
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Halbwaisenrente und staatliches Kindergeld (2) 67%
Zuerst möchte ich anmerken, dass ich es als ungerecht empfinde, das alleinstehende Mütter einmal mehr beschissen werden. Zum einen bei der Berechnung des Kindesunterhaltes von Vater/Mutter und zum anderen bei der Berechnung des Bedarfes bei AGL II Empfänger.Ein Rechenbeispiel:
Jugendamt legt bei der Berechnung folgendes fest:
Mann/Frau zahlt laut Einkommen 400,-€ Unterhalt davon werden aber - 154,00€ Kindergeld abgezogen.
Das heißt daraus ergibt sich ein Unterhalt für das Kind von nur 246,00 €. Dabei nicht genug wird das staatl. Kindergeld auch noch bei AGL II berechnet. Wie schon gesagt einmal mehr beschissen.
Dann habe ich noch eine Frage für die Allgemeinheit: Ich habe gehört dass Kindergeld und Halbwaisenrente nicht als Einkommen bei AGL II angerechnet werden darf, wenn das Kind nicht selbst Vermögen oder noch anderweitigen Unterhalt bezieht. Ist diese Annahme korrekt und wenn ja wo kann ich darüber nachlesen?
Für eure Info. danke ich euch.
Simone