Umzugskosten und Erstausstattung

  • Mein Freund und ich haben uns vor 2 Monaten getrennt, wir leben seit 6 Jahren zusammen und haben beide ab 1.12. jeder eine eigene Wohnung.


    Mein Ex verdient nicht sehr viel, deshalb bekommt er Unterstützung.
    Ihm wurde gesagt, dass er für den Umzug einen Transporter mieten kann und die Kosten dann übernommen werden, außerdem kann er eine Erstausstattung beantragen (Bett, Kleiderschrank, Fernseher braucht er) weil wir unsere Sachen aufgeteilt haben und ihm das fehlt.


    Nun kommt er gerade vom Amt und ist total niedergeschlagen. Erstmal wurde er von seiner Sachbearbeiterin total zusammengeschissen weil er ohne Termin da hin ist...(dazu: er hat letzte Woche angerufen und da sagte man ihm er soll so vorbeikommen und sich am Empfang melden, die würden ihn dann weiter leiten.)
    Dann sagt sie ihm das sie ihm keine Erstausstattung zahlt, nur wenn er grade aus dem Gefängnis gekommen wäre oder das erste mal von den Eltern weg zieht.


    Wir haben uns aber vorher informiert und wissen, dass ihm sowas zusteht:

    Zitat

    Im Falle eines Auszugs aus einer Bedarfsgemeinschaft bei Scheidung oder Trennung besteht der entsprechende Bedarf anteilig.


    Umzugskosten wollte sie auch nicht übernehmen, aber in unserem Fall ist es so, dass er umziehen MUSS.
    Ich wollte aus der gemeinsamen Wohnung raus, er wollte hier bleiben, war aber zu teuer für das Amt so das sie ihm gesagt haben das er sich eine andere Wohnung suchen müsse.

    Zitat

    Die so genannten Wohnungsbeschaffungskosten, Umzugskosten und Mietkaution übernimmt in der Regel der Träger, insbesondere dann, wenn er den Umzug gefordert hat.


    Was kann man den machen damit er die Zahlungen bekommt die ihm zustehen?
    An wen kann man sich wenden wenn die Sachbearbeiterin einen so behandelt?

  • Wenn er es schriftlich hat, dass die Wohnung nicht mehr angemessen ist, muss die Arge ihm 6 Monate Frist einräumen eine passende Wohnung zu finden, solange muss die Miete übernommen werden. Eine anteilige Erstausstattung steht ihm zu. Durch den notwendigen Umzug, den die Arge fordert, muss die Arge ALLE damit verbundenen Kosten übernehmen. Wenn er keine Helfer findet und somit außer Stande ist, den Umzug allein zu bewerkstelligen, dann müssen die Kosten einer Umzugsfirma übernehmen.


    Dein Ex-Freund muss der Arge nachweisen, dass er sich um eine andere Wohnung bemüht.