Hallo! Ich habe eine Frage zur Wohnungssuche: soweit ich es hier gelesen habe, muss ich der Arge vor Antragsstellung ein Mietangebot vorlegen. D.h. einen vom Vermieter, aber nicht von mir, bereits unterzeichneten Mietvertrag. Aber welcher Vermieter geht so einen Vertrag ein ohne "Beweis" dafür, dass ich diese Leistung auch wirklich bekomme und damit die Miete bezahlt ist? Ich habe schon oft gehört, dass Hartz IV-Empfänger nicht gerne als Mieter genommen werden.
Dann wurde mir von einem Wohnungsberechtigungsschein erzählt. Gerade habe ich nachgeschaut und gesehen, dass dieser für Sozialwohnungen ist. Würde mir natürlich lieber selbst eine Wohnung suchen.
Was habt ihr da für Erfahrungen gemacht?
Ich danke euch im Vorraus für eure Antworten! Liebe Grüße, Jani82