wie sieht das aus mit Zahnerstatzkostenerstattung, habe ich als Hatz IV-Empfänger da Anspruch? Wer kann mir da Auskunft geben? Geht es auf keinen Fall oder muss man besonderes beachten? Danke für eure Mühe!!
-
-
Geh zu deinem Zahnarzt, lass dir einen Zahlplan geben, sag ihm dass du H4 bekommst und er möchte bitte "nur" eine Standardausführung berechnen. Mit dem Kostenplan zur KK und Übernahme beantragen. Für H4-Empfänger werden 100 % übernommen, aber eben nur die Standardversion.
Ähnliche Themen im Forum
-
- Thema
- Antworten
- Letzte Antwort
-
-
-
--HILFEEE!!!--kein BAB, kein ALG2
- sylvia86blau
-
- Antworten
- 0
- Zugriffe
- 7,9k
0
-
-
-
-
, unter 25, brauche dringend Hilfe 4
- vip-lady
-
- Antworten
- 4
- Zugriffe
- 9,5k
4
-
-
-
-
!! öffentl. petition wegen kindergeld !! 2
- sich wehren
-
- Antworten
- 2
- Zugriffe
- 9,2k
2
-
-
-
-
!Hilfe ! AlG II verlangt alle Zahlungen zurück incl. KV usw. 6
- witwemitvierkindern
-
- Antworten
- 6
- Zugriffe
- 16k
6
-
-
-
-
???? was heisst das genau ????? 1
- sarah_en
-
- Antworten
- 1
- Zugriffe
- 7k
1
-