Rückzahlpflicht von Harz IV

  • Hallo, bin noch ganz "neu" auf dem Harz IV - Gebiet und habe eigentlich 1000 Fragen. Am wichtigsten ist momentan folgendes: Ich habe gelesen, das Erben von Harz IV Empfängern das Geld zurück zahlen müssen. Ich möchte wissen, ob es da eine Höchstgrenze gibt. Ich (45) bekomme jetzt selbst HarzIV mein Vater ist schwer krank. Mein Erbeil wird ca. 10.000,- Euro plus 1/3 eines ca 1930 erbauten Wohnhauses (Verkehrswert kenne ich leider nicht) betragen. Ist das dann für mich alles futsch oder kann ich meine erwachsenen Kinder als Erben einsetzen? Bin von der Situation völlig überfordert und für jeden rechts-wirksamen Hinweis dankbar!


    MfG Dreamcatcher

  • Nein, daß müssen Sie nicht.


    Ferner haben Sie beim Alter von 45 Jahren einen Freibetrag von 6.750 Euro gegenüber der Sozialbehörde.
    Dann dürfen Sie sich von den 10.000 Euro Erbe auch noch an den Bestattungskosten beteiligen, da bleibt zum anrechnen fast nichts mehr übrig. Was das Haus anbelangt, so muss das erst der Verkehrswert festgelegt
    werden, erst dann kann ich genauer antworten.