Untermiete

  • Hallo!


    Hier mein Problem - ich bin für Rat und Hilfe dankbar.


    Mein Bruder ist obdachlos und bezieht derzeit noch Hartz IV.
    Er bekommt keine Wohnung, weil er


    in der Schufa eingetragen ist,
    HartzIV-Empfänger ist,
    Mietschuldner war
    und einen der unerwünschten Hunde hat.


    Also habe ich gedacht, ich könnte doch eine Wohnung (Miete und Größe natürlich angemessen) mieten und dann an ihn untervermieten.


    Das Amt lehnt das ab, kann ihm aber selbst keine angemessene Wohnung anbieten.
    Untervermieten geht nach der Arge nur, wenn auch ich in der Wohnung wohnen würde.


    Ohne Wohnsitz aber auch keinen Job.


    Ist das richtig, dass das Amt die Hilfestellung der Familie für einen Verwandten ablehnen kann.
    Die Wohnung wäre 47 qm und würde 354 Euro kosten.
    Ich hätte auch die Kaution übernommen.


    Kann man meinem Bruder wirklich die Möglichkeit nehmen, eine Wohnung zu bekommen?


    Er hat es selbst lange versucht, wird aber immer sofort abgewiesen.

  • Nach meiner Rechtsaufffassung ist Untermiete wirklich nur mgölich wenn man selber in einer Wohung wohnt und ein oder mehrere Räume untervermietet.


    Rein rechtlich geht das mit dem Mieten und dann an einen anderen weitergeben auch nicht so wie Du Dir das vorstelltst..... da würde kein Vermieter mitmachen. Und es würde dem Missbrauch ja auch Tür und Tor geöffent.... Stell Dir mal vor findige Geschäftemacher würden alle möglichen verfügbaren Wohnungen anmieten und ( natürlich teurer ) anderen überlassen...